Im Landkreis Gifhorn können sich alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige wieder durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) unterstützen und beraten lassen. Foto: Drazen – stock.adobe.com

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

veröffentlicht: am 03.05.2024     Presseinformation

Es gibt wieder ein umfassendes, unabhängiges Beratungsangebot für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige.

Im Landkreis Gifhorn können sich alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige wieder durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) unterstützen und beraten lassen. Es erfolgt eine Beratung in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe. Träger der Teilhabeberatung ist der Gifhorner Betreuungsverein e. V. in den Räumlichkeiten am Steinweg 4.

Die unabhängige Teilhabeberatung in Form der EUTB wird seit dem 01.01.2018 aus Bundesmitteln in Form neuer Beratungsstellen gefördert und etabliert. Sie unterstützt den Landkreis Gifhorn als Träger der Eingliederungshilfe in seiner Beratungspflicht und berät niedrigschwellig und unabhängig von diesem.

Dabei soll die EUTB noch weit vor der Beantragung von Leistungen erfolgen und wegweisend eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Die EUTB berät zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.

Im Jahr 2018 begann das Modellprojekt EUTB im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Landkreis Gifhorn. Träger war auch schon der Betreuungsverein Gifhorn e. V.. Es folgten bis zum Ende des Modellprojektes am 31.12.2022 vier Jahre einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen des Landkreises und der EUTB zugunsten der Menschen mit Beeinträchtigungen.

Ab dem 01.01.2023 ging das Modellprojekt dann in den Regelbetrieb über. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt nach der Teilhabeberatungsverordnung bis Dezember 2029 finanzielle Mittel für Personal- und Sachausgaben und trifft auch die Entscheidung über den Träger der EUTB.

Der Gifhorner Betreuungsverein hatte sich auch für den neuen Zeitraum ab dem 01.01.2023 als Träger der EUTB beworben und konnte schlussendlich den Zuschlag nach einem Klageverfahren für sich gewinnen.

Im Jahr 2023 fanden deshalb jenseits der Beratungen des Landkreises als Träger der Eingliederungshilfe und der jeweiligen Leistungsanbieter nur sehr eingeschränkt Beratungen statt. Der Landkreis Gifhorn begrüßt es sehr, dass es ab dem 01.04.2024 wieder ein umfassendes, unabhängiges Beratungsangebot für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige gibt und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.