1.3 Versicherungen
1.3 Versicherungen
1.3 Schülerunfallmeldung
Schülerunfallmeldungen der Schulen
Die Schüler stehen unter dem Schutz der der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sollte während des Schulbesuchs oder auf den Wegen zur/ von der der Schule ein Unfall ereignen, so wird dieser beim Sekretariat der jeweiligen Schule gemeldet. Wird ein Arzt aufgesucht wird die Versicherung über den Unfall informiert, bei kleineren Verletzungen ohne ärztliche Untersuchung werden diese Unfälle dokumentiert.
Anträge werden von den jeweiligen Schulen beim Landkreis Gifhorn, Abt. 1.3 Innerer Dienstbetrieb, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn eingereicht. Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Derbenjow, Tel. 05371 82-111, Oksana.Derbenjow@landkreis-gifhorn.de, wenden.
1.3 Vereinsunfallschutz für Kinder
Unfallversicherungsschutz für Kinder und Jugendliche in Vereinen
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Mitglied in einem Verein sind, besteht Versicherungsschutz bei Unfällen über den Kommunalen Schadenausgleich Hannover. Die Leistungen umfassen u. a. Invaliditätsentschädigungen, Bergungs- und Überführungskosten und Erstattung für notwendige Kosten der Angehörigen.
Anträge sind über den jeweiligen Verein einzureichen beim Landkreis Gifhorn, Abt. 1.3 Innerer Dienstbetrieb, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn. Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Otte, Tel. 05371 82-130, otte@landkreis-gifhorn.de, wenden.