1.3 Vermietung und Verpachtung
1.3 Vermietung und Verpachtung
Vermietung und Verpachtung kreiseigener Räumlichkeiten und Außenanlagen:
Die Räumlichkeiten und Außenanlagen werden nur für Veranstaltungen überlassen, bei denen die Öffentlichkeit zugelassen ist und die einem wohltätigen oder kulturellen Zweck dienen.
Privatpersonen werden die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung gestellt.
Vermietet werden der Rittersaal, Kaminraum, Schlosshof sowie die Schlosswiese. Alles weiteren Sitzungsräume sind von einer Überlassung ausgeschlossen. Die Schlosswiese kann nach Abstimmung in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres gebucht werden.
Die Abrechnung erfolgt über eine Pauschalmiete je angefangener Stunde und kann bei der Ansprechperson erfragt werden. Wasser ist in der Pauschalmiete enthalten. Der Strom wird nach dem tatsächlichen Verbrauch in einer gesonderten Abrechnung durch die Abteilung 8.1 in Rechnung gestellt. In geregelten Einzelfällen gelten besondere Pauschalmieten.