1.3 Archiv
1.3 Archiv
Die Gifhorner Kreisverwaltung sichert gemäß der niedersächsischen Gesetzgebung ihr aufzubewahrendes Schriftgut in ihrem eigenen Archiv (Kreisarchiv).
Aufbewahrungswürdig sind üblicherweise Vorgänge, die den Landkreis oder seine Gemeinden als Ganzes, seine Finanzen und Kompetenzen etc. betreffen. Darüber hinaus sichert das Kreisarchiv historisch relevantes Material aus Zeiten der Ämter (Vorläufer der Kreise). So reichen etwa die Materialien über einzelne Gemeinden gelegentlich weiter zurück als bis zum Jahr 1885 (Einrichtung der Kreisverwaltungen).
Seit 2009 übernimmt das Kreisarchiv außerdem die alten Standesamtsregister der Gemeinden (Ausnahmen SG Hankensbüttel und SG Meinersen), also Geburten-, Heirats- und Sterbebücher.
Die Bestände des Kreisarchivs stehen neben der Verwaltung auch für Recherchen anderer berechtigter Interessenten von privater oder institutioneller Seite zur Verfügung. Die Regalfläche des Magazins zählt etwa 460 lfm.
Besuche sind grundsätzlich von Montag bis Freitag nach Absprache zwischen 09.00 und 12.00 Uhr möglich.