Häufig gestellte Fragen

Haben Sie erzieherische Fragen / Probleme? Geht Ihr Kind nicht regelmäßig in die Schule oder zeigt sonstiges auffälliges Verhalten?

Dann wenden Sie sich bitte an eine der im Landkreis ansässigen Beratungsstellen, die Kontaktdaten listen wir Ihnen hier auf:

Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung (EB Gifhorn)
Bergstraße 35
38518 Gifhorn
Telefon: 05371 16569 (kostenlos)

Außenstelle Wittingen
Hindenburgwall 19
29378 Wittingen
Anmeldung über EB Gifhorn nach Vereinbarung Telefon: 05371 16569 (kostenlos)

AWO-Beratungszentrum Gifhorn
Oldaustraße 32
38518 Gifhorn 
Telefon: 05371 724741
E-Mail: beratungszentrum-gf@awo-bs.de (anteilig kostenpflichtig im moderaten Rahmen, sofern nicht über Gericht angeordnet)

Diakonisches Werk
Steinweg 19 a
38518 Gifhorn
Telefon: 05371 94 26 26
E-Mail: dw.gifhorn@elvka.de (anteilig kostenpflichtig im moderaten Rahmen, sofern nicht über Gericht angeordnet)

Haben Sie sich gerade getrennt und deshalb Fragen zum Sorge- oder Umgangsrecht?

Zur Orientierung für eine gemeinschaftliche Einigung des Umgangs zwischen Kind und Elternteilen empfehlen wir Ihnen den Umgangswegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, online einsehbar unter diesem Link.

Auf der folgenden Website finden Sie zahlreiche Informationen für Eltern mit Partnerschaftsproblemen, für Eltern, die sich trennen wollen oder akut eine Trennung durchleben, sowie auch für Kinder und Jugendliche, die das Aufwachsen in einer Trennungsfamilie belastet.

Bei weiterem Unterstützungs- und Beratungsbedarf in einer Trennungs- oder Scheidungsangelegenheit wenden Sie sich bitte an eine der zuvor aufgeführten Beratungsstellen.

Dürfen Sie das Umgangsrecht bestimmen?

Das Umgangsrecht obliegt immer dem Kind und nicht den jeweiligen Elternteilen. Das bedeutet, dass das Kind das Recht darauf hat, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, sofern dadurch keine Gefährdung entsteht.
Das Umgangsrecht ist dabei vollkommen unabhängig vom Sorgerecht der Eltern. Auch mit den Großeltern und mit getrennten Stiefelternteilen hat das Kind ein Recht auf Umgang.

Haben Sie sich gerade getrennt und Fragen zum Thema Unterhalt?

Dann wenden Sie sich bitte an die Beistandschaften des Landkreises Gifhorn unter folgender Telefonnummer: 05371 82-493

Haben Sie Fragen zum Thema Kindergeld?

Dann wenden Sie sich bitte an die Kindergeldstelle Helmstedt unter folgender Nummer: 0511 919 9090

Weitere Informationen und andere Kontaktwege unter: https://www.kindergeld.org/familienkassen/niedersachsen/helmstedt/

Haben Sie oder Ihre Kinder Probleme mit der Schule?

Alle Schulproblematiken sind ausschließlich in und mit der Schule zu klären. Das Jugendamt kann hier keine Unterstützung anbieten. Sollte an Ihrer Schule das Projekt JuKoS angeboten werden, dann wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpersonen vor Ort. Nachhilfe können Sie über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragen, wenn Sie Leistungen beziehen.

Möchten Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen?

Das Jugendamt ist nicht befugt, Rechtsberatung durchzuführen.

Um einen Antrag beim Familiengericht zu stellen, können Sie sich mit einem Anwalt beraten und / oder direkt beim Familiengericht melden. Sollten Sie über geringes Einkommen und wenig Vermögen verfügen, können Sie ggf. Anspruch auf einen Berechtigungsschein haben, mit welchem Sie eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt erhalten. Informationen hierüber erhalten Sie hier: https://amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeiten/beratungshilfe/beratungshilfe-175935.html

Dürfen Sie als getrennt lebendes Elternteil überall Urlaub machen mit ihrem Kind?

Urlaubsreisen bei getrennt lebenden Eltern

Sollte ein sorgeberechtigter Elternteil während seiner Umgangszeit in den Urlaub fahren wollen, muss der andere sorgeberechtigte Elternteil darüber informiert werden und der Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes zu jedem Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Urlaubsreisen, die kein besonderes Risiko darstellen zählen zu den Alltagsentscheidungen und benötigen keine explizite Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Ein Risiko könnte z.B. eine Reise darstellen, die in ein politisch instabiles Land oder ein Krisengebiet geht; ein Land in dem die Gesundheitsversorgung nicht den deutschen Standards entspricht; alle Länder außerhalb der EU; Reisen die länger als eine Woche andauern. Dies sind nur ein paar Beispiele gewesen. Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig, es handelt sich jedes Mal um eine Einzelfallentscheidung. Im besten Fall wägen Sie ab, ob die Reise Ihrem Kind gut tut und Freude bereitet und tauschen sich dazu angemessen mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil aus.

Haben Sie selbst oder ein Familienmitglied Gewalterfahrungen gemacht oder einen sexuellen Übergriff erlebt?

Folgende Beratungsstellen haben sich im Landkreis Gifhorn darauf spezialisiert:

safe.point - Fachberatungsstelle für Kinder und Jugendliche die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind
Steinweg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: safe.point@caritas-gifhorn.de
Vivien Antonius 05371 9451 381,  E-Mail: Vivien.antonius@caritas-gifhorn.de
Tanja Sedlaczek 05371 9451 382,  E-Mail: Tanja.sedlaczek@caritas-gifhorn.de 
https://www.caritas-gifhorn.de/hilfe-beratung/safe-point

BISS Gifhorn Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt
Steinweg 4
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 9451 384
E-Mail: biss@caritas-gifhorn.de
https://biss-gifhorn.de/

Haben Sie selbst, ein betroffener Elternteil oder Ihr Kind ein Alkohol- oder Drogenproblem?

Venito, Sucht- und Drogenberatungsstelle Gifhorn
Steinweg 20
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 619 51 214
E-Mail: suchtberatungsstelle-gifhorn-venito@dachstiftung-diakonie.de
Internetseite

Benötigen Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Neugeborenen oder Kleinkind? Oder möchten Sie eine Familienhebamme beantragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Frühen Hilfen unter nachfolgender Nummer:
05371 82-637 Fr. Gehlhar
05371 82-589 Fr. Nordmann

Zur Internetseite der Frühen Hilfen gelangen Sie hier.

Benötigen Sie zu Hause mit Ihren Kindern Entlastung? Oder benötigen Sie Unterstützung in der Förderung Ihres Kleinkindes?

Dann wenden Sie sich bitte an das Familienbüro des Deutschen Roten Kreuzes unter folgender Nummer: 05371 804-440
Mehr Informationen finde Sie unter folgender Internetseite: https://www.drk-familienbuero.de/

Benötigen Sie Unterstützung beim Stellen und Ausfüllen von Anträgen?

Dann wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Formularhelfer:innen des Landkreises Gifhorn.
Die Einsatzorte und -zeiten entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite

Benötigen Sie Unterstützung im Umgang mit einem Angehörigen / Kind mit Einschränkungen?

EUTB Gifhorn
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Steinweg 4
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 9451 -521/-522
E-Mail: info@eutb-gifhorn.de
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-gifhorn

Befinden Sie sich als Eltern oder Elternteil in einer emotional belastenden Lebenssituation?

Haben Sie das Gefühl mit Ihren Kräften am Ende zu sein und Ihren eigenen Ansprüchen an eine gute Elternschaft nicht gerecht zu werden?
Dann wenden Sie sich bitte an das Angebot ElternZeit vom Stellwerk e.V. 
Tel.: 05371  14-333 
Mail: elternzeit@stellwerk-ev.de.
Fallerslebener Str. 11
38518 Gifhorn

Internetseite

Ist Ihr Kind psychisch belastet?

Dann nutzen Sie gerne die offene Sprechstunde des Gesundheitsamts Gifhorn.
Die offene Sprechstunde findet jeden ersten Donnerstag im Monat in der Allerstr. 21 in Gifhorn statt. Es werden Termine vergeben.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte per E-Mail mit Alter des Kindes und einer kurzen Beschreibung des Bedarfes an offeneSprechstunde@gifhorn.de.
Eine Anmeldung ist ausschließlich über diese E-Mail-Adresse möglich.

Mehr Informationen gibt es hier. 

Haben Sie selbst oder ein betroffener Elternteil anderweitige psychische Probleme und benötigen Unterstützung?

Dann wenden Sie sich bitte an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Gifhorn, die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link.

Haben Sie Sorge, dass ihr Kind beim anderen Elternteil gefährdet ist?

Gefährdungsabwendung durch einen sorgeberechtigten Elternteil:

Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil eine Gefährdung für Ihr Kind durch den anderen Elternteil oder Dritte feststellen, dann haben Sie das Recht und die Pflicht die Gefährdung für Ihr Kind abzuwenden und die dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Auch wenn das bedeutet, dass Sie als sorgeberechtigter Elternteil Ihr Kind vorübergehend bei sich behalten und den Umgang zu der Person, von der die Gefahr ausgeht, einschränken. Sie sollten dann im besten Fall aktiv zu einer Klärung der Situation beitragen und hierfür ggf. auch die Mediation in einer der Beratungsstellen wahrnehmen. Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen sorgeberechtigten Elternteil das Kind entzieht, dann hat dies meistens ein familiengerichtliches Verfahren zur Folge. Dementsprechend sollten Sie für eine solche Entscheidung tatsächlich gute Gründe vorweisen können.

Allgemeine Informationen zu Aufgaben und Angeboten eines Jugendamts finden Sie hier: https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/