Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII
soll eine drohende Behinderung verhindern oder eine Behinderung und deren Folgen beseitigen bzw. mildern und eine Integration in die Gesellschaft erzielen. Die Hilfe wird entsprechend des Bedarfes entweder in ambulanter, in teilstationärer oder stationärer Form (einschließlich bei geeigneten Pflegepersonen) gewährt.
Nach § 35a SGB VIII obliegt die Feststellung der Abweichung der alterstypischen Gesundheit
des jungen Menschen dem Gesundheitsbereich, wohingegen die Beeinträchtigung der
gesellschaftlichen Teilhabe das Jugendamt beurteilt. Die Feststellung der sozialen Integrationsfähigkeit erfordert demnach ein fachliches Zusammenwirken von ärztlichen und sozialpädagogischen Fachkräften unter der Federführung des Jugendamtes.
Im Hilfeplanverfahren ist dann zu klären, welche Art der Hilfe zielführend sein kann.
Sachgebietsleitung
Teilleistungsstörungen, Legasthenie (Lese-/Rechtschreibschwäche), Dyskalkulie (Rechenschwäche) für den gesamten Landkreis:
Für alle anderen Bereiche der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche:
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Funktionspostfach der Eingliederungshilfe.
Mail: egh@landkreis-gifhorn.de