Infos für Hebammen
Vorteile für die Hebammen
- Die Hebammenzentrale übernimmt die Koordinierung, im Rahmen Ihrer freien Kapazitäten, daher verrringert sich der Aufwand der Telefonate. Sie haben mehr Zeit für die Frauen.
- Überblick über Ihr gesamtes Angebot an Kursen auf der Homepage des Landkreises Gifhorn
- eigene Verwaltung Ihres Leistungsspektrums
- eigene Verwaltung Ihrer Kurse im Veranstaltungskalender des Landkreises Gifhorn
Weitere Leistungen des Landkreises Gifhorn:
- Existenzgründerinnen bekommen einen Gründungszuschuss
- Begleitung von Hebammenstudierenden im Externat werden gefördert.
Fortbildungen für Hebammen
Hebammen sind verpflichtet, sich stets nach Berufsordnung der Länder fortzubilden. Fortbildungen sollen die Qualität der Arbeit von Hebammen sicherstellen und ihren Wissensstand nach medizinischen, psychologischen, soziologischen und geburtshilflichen Erkenntnisse erweitern. Der Landkreis Gifhorn bezuschusst 50% der Kosten und bietet zwei Fortbildungen pro Jahr für die Hebammen im Landkreis Gifhorn an. Die Organisation für die Fortbildungen übernimmt die Hebammenzentrale im Landkreis Gifhorn. Die Richtlinien dazu finden Sie hier: Richtlinien Hier finden Sie den Antrag zur Beantragung einer Förderung von Externaten: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Ausbildungsbegleitung Hinweis: Die Ausbildungsbegleitung ist im Vorfeld der Ausbildung der Verwaltung/ dem Fachbereich Gesundheit schriftlich anzuzeigen. Hier finden Sie den Antrag zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses:Antrag auf Gewährung eines Gründungzuschusses Desweiteren finden Sie auf den Seiten vom Hebammenverband Niedersachsen noch weitere Fortbildungen.
Meldepflicht für Hebammen
Nach dem Niedersächsischen Gesetz besteht für Hebammen bei Ausübung des Hebammenberufes eine Meldepflicht. Beachten Sie bitte die Abgabefrist bis zum 31.01. des Folgejahres. Der Meldebogen wird an die zuständige Gesundheitsbehörde versendet.
Digital ausfüllbarer Meldebogen
Meldebogen zum Herunterladen und Ausdrucken