Planfeststellung

Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beziehunsgweise im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll. In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

B 4 / L 284 - Umbau des Knotenpunktes B 4 / L 284 zum Kreisverkehr und Neubau eines Radweges entlang der L 284 vom Knotenpunkt bis Wesendorf

Für den Umbau des Knotenpunktes B 4 / L 284 zum Kreisverkehr und den Neubau eines Radweges entlang der L 284 von diesem Knotenpunkt bis Wesendorf ist das Planfeststellungsverfahren am 03.08.2023 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 29.08.2023 bis zum 29.09.2023 beim Landkreis Gifhorn und bei der Samtgemeinde Wesendorf öffentlich ausgelegen. Nach mehrmaliger Anpassung der Planung im Zuge der eingegangenen Stellungnahmen während des Beteiligungsverfahrens, fand am 08.07.2025 ein Erörterungstermin statt. Die Planung wird aktuell abschließend geprüft.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

B 188 - Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben auf der B 188 bei Brenneckenbrück

Für den Ersatzbau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben auf der B 188 bei Brenneckenbrück ist das Planfeststellungsverfahren am 24.10.2023 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 20.11.2023 bis zum 20.12.2023 beim Landkreis Gifhorn, der Samtgemeinde Meinersen und der Stadt Gifhorn öffentlich ausgelegen. Nach mehrmaliger Anpassung der Planung im Zuge der eingegangen Stellungnahmen während des Beteiligungsverfahrens, fanden am 19.11.2024 und 08.01.2025 Erörterungstermine statt. Die Planung wurde abschließend geprüft und mit den Änderungen und Anpassungen im Zuge des Verfahrens, mit Planfeststellungsbeschluss vom 16.07.2025, unter den dort festgesetzten Auflagen, planfestgestellt (Genehmigung). Der gefasste Beschluss wurde den Beteiligten des Verfahrens übersandt und wurde zusätzlich vom 13.08.2025 bis 27.08.2025 bei der Samtgemeinde Meinersen und vom 03.09.2025 bis zum 17.09.2025 bei der Stadt Gifhorn öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Beschluss zum 21.10.2025 rechtskräftig geworden.

Der gefasste Planfeststellungsbeschluss kann nachfolgend eingesehen werden:


L 321 - Ersatzneubau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich

Für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper ist das Planfeststellungsverfahren am 29.01.2024 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 20.02.2024 bis zum 05.03.2024 beim Landkreis Gifhorn und bei der Samtgemeinde Papenteich öffentlich ausgelegen. Nach mehrmaliger Anpassung der Planung im Zuge der eingegangen Stellungnahmen während des Beteiligungsverfahrens, fand am 13.03.2025 ein Erörterungstermin statt. Die Planung wurde anschließend geprüft und mit den Änderungen und Anpassungen im Zuge des Verfahrens, mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.11.2025, unter den dort festgesetzten Auflagen, planfestgestellt (Genehmigung).

Der gefasste Planfeststellungsbeschluss kann nachfolgend eingesehen werden:

Weitergehend können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen unter dem nachstehenden Link heruntergeladen und eingesehen werden:

https://gifhorn.dracoon.app/public/download-shares/Pivo6Xw7tbv1jt5RUtlwDfCLzmSumyKH

K 94 - Neubau eines Radweges entlang der K 94 zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke in der Samtgemeinde Brome

Für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 im Abschnitt zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke ist das Planfeststellungsverfahren am 02.04.2024 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 15.04.2024 bis zum 29.04.2024 beim Landkreis Gifhorn und bei der Samtgemeinde Brome öffentlich ausgelegen. Aktuell wird die Planung auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen überprüft und ggf. angepasst.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden: