Planfeststellung

Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beziehunsgweise im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll. In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Planfeststellung für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich

Für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper ist das Planfeststellungsverfahren am 29.01.2024 eingeleitet worden. Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

▶ https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/x4jxPx46vasFFE0

Planfeststellung für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke in der Samtgemeinde Brome

Für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 im Abschnitt zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke ist das Planfeststellungsverfahren am 02.04.2024 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/M4uw7RzTy58ratw

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 29.04.2024 im ServiceCenter des Rathauses der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstr. 36, 38465 Brome, während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) oder im Kreishaus III des Landkreises Gifhorn, Zimmer 1.28b, Schlossplatz 3, 38518 Gifhorn, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr - eine telefonische Terminvereinbarung vorab unter 05371 / 82-848 wird erbeten) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.