Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren
Ab dem 01. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet der Landkreis Gifhorn ein Onlineverfahren an. Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Informationen zur internetbasieren Fahrzeugzulassung auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
KFZ-Online Zulassung / Abmeldung
Unterlagen
- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
- Diese Plaketten werden seit dem 01. Januar 2015 im Rahmen der Zulassung ausgegeben
- das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
- Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
- Ein Identitätsnachweis ist bei der Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren seit dem 01.09.2023 nicht mehr erforderlich