100 km/h Kombination
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
- Personenkraftwägen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung.
Die Vorsprache kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bevor Sie bei der sachverständigen Person vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers. Eventuell ist eine Genehmigung für 100 km/h bereits vorhanden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
- Gutachten einer amtlich anerkannten sachverständigen Person (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers gegebenenfalls Vorlage der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)