Stabsstelle Regionalentwicklung
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler und Existenzgründer im Landkreis Gifhorn
Der Landkreis Gifhorn fördert gezielt Investitionen von kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der zur Gründung, Erweiterung und Sicherung von Betrieben. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Vielfalt in der Region zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. In Kooperation mit seinen Gebietseinheiten hat der Landkreis Gifhorn eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von KMUs erlassen. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung und Sicherung dauerhafter neuer Arbeitsplätze. Sofern Ihr Vorhaben förderfähig ist, erhalten Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 15% ihrer Investitionssumme; max. 75.000€.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz sowie Freiberufler und Existenzgründerim Landkreis Gifhorn können finanzielle Unterstützung für folgende InvestitionsmMaßnahmen beantragen:
- Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
- Erwerb eines von Stilllegung bedrohten bestehenden Unternehmens
- Diversifizierung der Produktion
- Verlagerung einer Betriebsstätte innerhalb im oder in den Landkreises
- Existenzgründungen in relevanten Wirtschaftszweigen
Die Förderung erfolgt in Ko-Finanzierung mit der jeweiligen Kommune und kann je nach Standort und Projekt variieren.
Eine Beratung zur individuellen Fördermöglichkeit erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Fachstelle.
Beratung zu Fördermitteln, Gewerbeflächen oder bei der Suche nach Kooperationspartnern erhalten Sie hier:
https://xn--wirtschaftsfrderung-gifhorn-0yc.de/
Ansiedlungsförderung von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen
Förderung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Um die ärztliche Versorgung im Landkreis Gifhorn langfristig zu sichern, wird eine finanzielle Unterstützung für die Neugründung einer Praxis, die Übernahme einer bestehenden Praxis, die Einrichtung einer Zweigpraxis sowie die Anstellung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte angeboten.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an:
- Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Praxen, die von einer Stilllegung bedroht sind
- Praxen in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen
Höhe und Art der Förderung
Je nach Versorgungsgrad und Standort kann eine Förderung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Aufstockung durch die örtliche Kommune um bis zu 20 Prozent der Landkreisförderung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und orientiert sich an der ärztlichen Ausrichtung und dem Bedarf der jeweiligen Region.
Ziel der Förderung
Zweck der Förderung ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im Landkreis Gifhorn gewonnen werden.
Antragstellung und Beratung
Eine Beratung zur individuellen Fördermöglichkeit erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Fachstelle
LEADER-Regionen im Landkreis Gifhorn
Der Landkreis Gifhorn ist in mehrere LEADER-Regionen eingebunden, um gezielt Projekte zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern. Das LEADER-Programm der Europäischen Union unterstützt Initiativen, die zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Stärkung der Region beitragen.
LEADER-Regionen im Landkreis Gifhorn:
- Lachte-Lutter
- Isenhagener Land
- Südkreis
Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen des LEADER-Programms können Projekte aus verschiedenen Bereichen gefördert werden, darunter:
- Entwicklung und Stärkung der Dorfstrukturen
- Verbesserung der Nahversorgung und Daseinsvorsorge
- Förderung von Klimaschutz- und Umweltprojekten
- Ausbau touristischer und kultureller Angebote
- Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe
- Erhalt und Aufwertung von Kulturlandschaften
- Förderung von Bildung, sozialer Teilhabe und Ehrenamt
Antragstellung und Beratung
Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) der jeweiligen LEADER-Regionen koordinieren das Förderprogramm und entscheiden über die Bewilligung der eingereichten Projekte. Interessierte können sich direkt an die zuständigen Regionalmanager*innen wenden, um eine Beratung zu erhalten und ihr Vorhaben einzureichen.
Koordination der Kreisentwicklung und Förderung der Dorfentwicklung im Landkreis Gifhorn
Die Koordination der Kreisentwicklung im Landkreis Gifhorn umfasst strategische Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung unseres Landkreises. Ziel ist es, wirtschaftliche, soziale und infrastrukturelle Entwicklungen zu steuern und den Landkreis als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsstandort zu stärken.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Dorfentwicklung. Niedersachsen unterstützt aktiv die Entwicklung im ländlichen Raum, um strukturellen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, Leerstand und fehlender Daseinsvorsorge entgegenzuwirken. Im Rahmen des Dorfwettbewerbes wird die nachhaltige Entwicklung und Innovation im ländlichen Raum gefördert und die Attraktivität und Lebensqualität der teilnehmenden Dörfer erhöht. Durch gezielte Maßnahmen werden:
- Leerstehende Gebäude revitalisiert und neue Nutzungskonzepte entwickelt
- Einkaufsmöglichkeiten, Begegnungsstätten und Infrastruktur verbessert
- Maßnahmen zur Stärkung der Dorfgemeinschaft und des regionalen Wirtschaftskreislaufs gefördert
Der Landkreis Gifhorn begleitet Kommunen und Dorfgemeinschaften in diesem Prozess und bietet Unterstützung bei der Antragstellung für Förderprogramme sowie der Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen.
Gemeinsam mit den Gemeinden und lokalen Akteuren arbeitet die Kreisentwicklung daran, den ländlichen Raum zukunftsfähig zu gestalten und eine hohe Lebensqualität für die Bevölkerung zu sichern.