Rechnungsprüfung

Der Fachbereich Rechnungsprüfung nimmt innerhalb der Landkreisverwaltung eine Sonderstellung ein. Zur Unterstützung des Kreistages prüft und berät er die Verwaltung. Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist aus diesem Grund direkt dem Kreistag unterstellt, bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit nicht an Weisungen gebunden. Die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer werden vom Kreistag berufen. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge sind die Prüferinnen und Prüfer nur dem Gesetz unterworfen.

Aufgrund der dezentralen Ressourcenverantwortung sowie der Budgetierung, beides Folge der Verwaltungsmodernisierung, nimmt die Bedeutung der Rechnungsprüfung weiter zu.

Die Rechnungsprüfung umfasst nach § 155 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) insbesondere

  • die Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses,
  • die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses,
  • die dauernde Überwachung der Kassen der Kommune und ihrer Eigenbetriebe sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen, unbeschadet der Vorschriften über die Kassenaufsicht, und
  • die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung, einschließlich der Vergaben von Eigenbetrieben und kommunalen Stiftungen.

Diese Aufgaben sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen und geförderten Maßnahmen werden für die Landkreisverwaltung, für die kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden, die Gemeinde Sassenburg und für die Stadt Wittingen übernommen.

Neben der Kontroll- und Prüffunktionen in allen Aufgabenfeldern steht der Fachbereich Rechnungsprüfung den oben genannten Einrichtungen im gesetzlich zulässigem Rahmen beratend zur Seite. Die vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen tragen durch zielorientierte Beratung dazu bei, sowohl wirtschaftlichere als auch zweckmäßige und rechtssichere Ergebnisse zu erreichen.

Aufgrund der herausgehobenen Rolle sowie den damit verbundenen Kompetenzen und hieraus erwachsenden Synergien, ist überdies auch die Funktion der Korruptionsprävention dem Fachbereich Rechnungsprüfung zugeordnet.

Informationen und Vordrucke für Fachbereiche des Landkreises

Informationen und Vordrucke für Gebietseinheiten

Korruptionsprävention

Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landkreisverwaltung Gifhorn

Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion, einer vergleichbaren Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats mit dem Ziel, einen persönlichen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen, wobei immer die Allgemeinheit Schaden nimmt.

Korruption kann z. B. in Form von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme auftreten.

Bei Fragen oder Hinweisen im Zusammenhang mit Korruption in der Landkreisverwaltung Gifhorn können sich die Bürgerinnen und Bürger als auch die Beschäftigten der Landkreisverwaltung an Herrn Tony Kranich, Fachbereichsleiter Rechnungsprüfung, wenden.

Selbstverständlich werden Ihre Angaben streng vertraulich behandelt!

Der Landkreis Gifhorn hat zum 01.01.2011 die Dienstanweisung Korruption erlassen.

In dieser Dienstanweisung wird auf die Anlage 1 - § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) sowie auf die Anlage 2 - Auszug aus dem Strafgesetzbuch und Anlage 3 - Verhaltenskodex gegen Korruption - verwiesen.

Anonyme Hinweise nimmt auch das Landeskriminalamt Niedersachsen hier entgegen.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen nutzt das webbasierte anonyme BKMS System. Es bietet die Möglichkeit, rund um die Uhr über das Internet anonyme Hinweise zu Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen abzugeben.