Führerscheinwesen
Die "Führerscheinstelle" im Straßenverkehramt des Landkreises Gifhorn ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Neuerteilung sowie die Entziehung von Fahrerlaubnissen zuständig. Auch Anträge auf Ausstellung einer Fahrerkarte werden hier bearbeitet und die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation in den Führerschein vorgenommen. Die Führerscheinstelle ist außerdem der Ansprechpartner für Fahrschulangelegenheiten.
Die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren ab 17
- Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um eine weitere Klasse
- Information zur Schlüsselzahl B197
- Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe
- Ausnahme vom Mindestalter
- Umtausch in EU-Kartenführerschein
- Karteikartenabschrift
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Ersatz bei Verlust/Diebstahl/Unbrauchbarkeit/Namenswechsel
- Internationaler Führerschein