Geflügelpest bei Wildvögeln auch im Landkreis Gifhorn angekommen

Eine Pflicht zur Aufstallung von Geflügel zieht der Landkreis nach einer Risikoanalyse in Erwägung.
Bild vergrößern: Ein Kranich fliegt. Bild: © Ana Gram – stock.adobe.com
Bei einem Kranich, der im Landkreis Gifhorn in der Ortschaft Wasbüttel gefunden wurde, wurde der Verdacht eines Ausbruchs der sogenannten Geflügelpest festgestellt. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat den Verdacht bestätigt, die Feststellung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.

Bei einem Kranich, der im Landkreis Gifhorn in der Ortschaft Wasbüttel gefunden wurde, wurde der Verdacht eines Ausbruchs der sogenannten Geflügelpest festgestellt. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat den Verdacht bestätigt, die Feststellung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus. Weitere Verdachtsfälle liegen vor.

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem hochansteckendem aviären Influenzavirus (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können insbesondere Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasservögel infizieren. Ziervögel können ebenfalls von einer Infektion betroffen werden.

Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet

Mit dem Virus infizierte Wildvögel tragen zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände bei. Teilweise sind die Tiere auch nur symptomlose Träger des Erregers. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen neben Qualen der Tiere auch immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, müssen die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung auf andere Bestände umgehend getötet werden.

Größte Wichtigkeit hat daher der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt unter den Tierseucheninfoseiten zur Geflügelpest erstellt.

Beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach Kontakt mit möglichen infizierten Gegenden!

Geflügelhalter sollen sich auf eine eventuelle Pflicht zur Aufstallung einrichten

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig, Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat. 

Eine Pflicht zur Aufstallung von Geflügel zieht der Landkreis Gifhorn nach einer Risikoanalyse in Erwägung. Die Geflügelhalter sollen sich auf eine eventuelle Pflicht zur Aufstallung einrichten.

Noch nicht angemeldete Geflügelhaltungen sind unverzüglich unter der E-Mail-Adresse veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de anzumelden.

Weiterhin weist der Landkreis Gifhorn darauf hin, dass Futterlagerplätze und Wasserareale im und außerhalb des direkten Tierhaltungsbereichs besonders seuchensensible Bereiche für Übertragungen der Geflügelpest sind.

Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen von Geflügelpest ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Melden Sie tote Vögel

Wer tote Vögel sieht, soll bitte das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn per E-Mail informieren: veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de. Bitte geben Sie eine genaue Lagebeschreibung (gegebenenfalls Geokoordinaten) des Kadavers an und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Es wird versucht, die Kadaver zeitnah abzuholen. Fassen Sie die toten Vögel selber nicht an. Kranke Tiere können nicht behandelt oder untersucht werden. In der Regel ziehen sie sich zum Sterben zurück.

Die Influenza-Viren des Menschen gehören zur gleichen Gruppe wie die Influenza-Viren bei Vögeln. Aufgrund der sehr hohen Mutationsfreudigkeit speziell dieser Art von Viren, kann ein zoonotisches Potenzial nicht ausgeschlossen werden. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht.

23.10.2025