Geflügelpest im Landkreis Gifhorn bestätigt – Stallpflicht für gehaltenes Geflügel angeordnet

Die Aufstallpflicht gilt zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen. 

Bild vergrößern: Hühner in einem Stall. Bild: © bevisphoto – stock.adobe.com
Die Aufstallpflicht gilt zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen.

Im Landkreis Gifhorn hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) nun bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute Morgen die entsprechenden Befunde übermittelt. In Reaktion auf den Ausbruch erlässt der Landkreis Gifhorn eine sofortige Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse).

Die Aufstallpflicht gilt zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis 

Betroffene Tiere müssen ab sofort in sicheren Ställen oder in geschützten Bereichen untergebracht werden, die vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die Allgemeinverfügung, die diese Maßnahme regelt, wurde heute veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft. Die Aufstallpflicht gilt zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen. Der Landkreis Gifhorn appelliert an alle Tierhalter, die Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe strikt einzuhalten und die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.

Weiterhin gilt: Wer tote Vögel sieht, soll bitte das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn per E-Mail informieren: veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de. Bitte geben Sie eine genaue Lagebeschreibung (gegebenenfalls Geokoordinaten) des Kadavers an und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Ein Formular zum Einreichen beim Veterinäramt erhalten Sie hier. Es wird versucht, die Kadaver zeitnah abzuholen. Fassen Sie die toten Vögel selber nicht an. Kranke Tiere können nicht behandelt oder untersucht werden. In der Regel ziehen sie sich zum Sterben zurück.

24.10.2025