Inklusive Jugendhilfe: Neue Verfahrenslotsin unterstützt junge Menschen

Sie begleitet das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Inanspruchnahme der Hilfe.

Bild vergrößern: Simone Scheel Bild: © Landkreis Gifhorn
Simone Scheel ist die neue Ansprechpartnerin im Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn für alle Belange rund um die Eingliederungshilfe.

Simone Scheel ist die neue Ansprechpartnerin im Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn für alle Belange rund um die Eingliederungshilfe.

Was ist Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe ist ein Hilfesystem, um die Teilhabechancen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung zu fördern. Sie kann unterschiedliche Leistungen umfassen – von der Frühförderung für die Entwicklungsförderung der Kleinsten über integrative Kindertagesstätten und Hilfe zur angemessenen Schulbildung bis hin zu Freizeitangeboten und Unterstützung von Eltern und noch vieles mehr. Je nachdem, ob eine Behinderungsform körperlich, geistig oder seelisch vorliegt, leistet entweder das Sozialamt oder das Jugendamt die Hilfen. Das System der Eingliederungshilfe ist oftmals sehr komplex. Damit sich junge Menschen und ihre Angehörige bei all den Anträgen und Angeboten leichter zurechtfinden können, gibt es die Verfahrenslotsin.

Was ist eine Verfahrenslotsin?

Eine der Hauptaufgaben des Verfahrenslotsen ist es, junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu unterstützen. Sie berät und informiert unabhängig über Leistungen der Eingliederungshilfe und wie man sie in Anspruch nehmen kann. Sie begleitet das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Inanspruchnahme der Hilfe.

Wer kann sich beraten lassen?

  • Alle jungen Menschen mit (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bis zum 27. Lebensjahr
  • Eltern; Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Pflegeeltern
  • Gesetzliche Vertreter

Wie erfolgt die Beratung?

Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch oder per E-Mail an die Verfahrenslotsin wenden. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder via Videokonferenz durchgeführt werden. Auf Wunsch kann die Beratung auch im Haushalt der Familie stattfinden. Die Hilfe durch die Verfahrenslotsin ist freiwillig und kostenlos.

Kontaktdaten

Simone Scheel, E-Mail: Simone.Scheel@landkreis-gifhorn.de, Telefon: 05371 82-581

12.02.2026