Kindertagespflege steht im Fokus eines Aktionstages
Eine Betreuung kann bis zum 14. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Am 14. Mai 2025 findet in Niedersachsen der Aktionstag „Kindertagespflege in Gelb“ statt. Kindertagespflegepersonen werden in gelber Kleidung mit ihren Tageskindern in der Öffentlichkeit aktiv und setzen ein Zeichen für die wertvolle professionelle Betreuungs- und Bildungsform für Kinder unter drei Jahren. Ziel der Aktion ist es, die Kindertagespflege erlebbar zu machen und auf deren Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinzuweisen.
Der Aktionstag wird vom Niedersächsischen Kindertagespflegebüro initiiert und vor Ort von Fachberatern und Fachberaterinnen für Kindertagespflege aktiv begleitet. Er findet im Rahmen der deutschlandweiten Aktionswoche „Gut betreut in Kindertagespflege“ (vom 12. bis 18. Mai 2025) statt, die jährlich vom Bundesverband für Kindertagespflege ausgerufen wird. In diesem Jahr lautet das Motto des Aktionstages „Kindertagespflege – hier geht die Sonne für die Kleinsten auf“. Die Farbe Gelb soll an diesem Tag im Mittelpunkt stehen, um auf die Arbeit der Kindertagespflegepersonen aufmerksam zu machen. Am 14. Mai wird das DRK-Kindertagespflegebüro zusammen mit den Kindertagespflegepersonen des Landkreises Gifhorn, den Kindern und Landrat Tobias Heilmann auf dem Schlosshof des Gifhorner Schlosses auf das Thema aufmerksam machen und von der Arbeit berichten. Der Besuch wird ganz unter dem Motto stehen, die Kinder werden mit Sonnensymbolen und in gelber Kleidung erscheinen.
Aktuell circa 100 Kindertagespflegepersonen, die circa 450 Kinder betreuen
Die Kindertagespflege im Landkreis Gifhorn umfasst aktuell circa 100 Kindertagespflegepersonen, die derzeit circa 450 Kinder betreuen. Die Kindertagespflege ist ein wichtiges Element in der Kinderbetreuung und hilft dabei, den gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung nach § 24 SGB VIII zu erfüllen. „Die Kindertagespflege ist neben den Eltern und den Kindertagesstätten das dritte wichtige Standbein der Kinderbetreuung im Landkreis Gifhorn. Die qualifizierte Arbeit der Kindertagespflegepersonen deckt insbesondere die individuellen Bedarfe ab und sorgt nicht allein für eine sichere Betreuung, sondern leistet einen wesentlichen Beitrag zur frühkindlichen Bildung“, betont Kreisrat Rolf Amelsberg.
Eine Betreuung in der Kindertagespflege kann bis zum 14. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Kindertagespflege bietet neben der hauptsächlichen Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren ein ergänzendes Angebot zur Betreuung in Kindergarten und Schule. Auch die integrative Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen findet in der Kindertagespflege statt.
Durch ihre Flexibilität in der Betreuung ist die Kindertagespflege für Eltern attraktiv. Im Gegensatz zu dem Besuch einer Kindertagesstätte richten sich der Betreuungsumfang und die Betreuungstage nach dem individuellen Bedarf der Familie und dem Angebot der Kindertagespflegeperson. So besteht die Möglichkeit, für den Balanceakt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine individuelle Unterstützung zu erhalten. Weitere Vorteile der Kindertagespflege sind unter anderem die Betreuung in kleineren Gruppen, familiennahe Strukturen, eine feste Bezugsperson sowie die individuelle Betreuung.
Der Landkreis Gifhorn arbeitet mit zwei Kooperationspartnern zusammen, um im Bereich Kindertagespflege die bestmöglichste Betreuung anbieten zu können. Als langjähriger Kooperationspartner ist das DRK mit dem Kindertagespflegebüro für die Fachberatung der Kindertagespflegepersonen sowie für die Beratung der Eltern und die anschließende Vermittlung einer Kindertagespflegeperson zuständig. Neben dem DRK konnte als weiterer Kooperationspartner die Kreisvolkshochschule (KVHS) gewonnen werden. Die KVHS ist für die Ausbildung der Kindertagespflegepersonen im Rahmen des sogenannten Qualifizierungshandbuchs zuständig. Das Qualifizierungshandbuch ist die Grundlage für eine Qualifizierung, die fachliche Inhalte bündelt, anregende didaktische Methoden bietet und angehende Kindertagespflegepersonen umfassend auf ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet. Die KVHS bietet zudem jährlich mehrere Fortbildungsmöglichkeiten für die Kindertagespflegepersonen an.
Neuer Qualifizierungskursus startet im Juni 2025
Aktuell startet im Juni 2025 ein neuer Kursus, um weitere Interessenten zu qualifizierten Kindertagespflegepersonen ausbilden zu lassen. Der Landkreis Gifhorn ist für alle hoheitlichen Aufgaben wie zum Beispiel die Zulassung einer Kindertagespflegeperson, die Bewilligung der Betreuung und die Errechnung des zu leisten Kostenbeitrages der Eltern sowie die Bezahlung der Kindertagespflegepersonen zuständig. Diese erfolgt anhand einer Förderleistung. Die Förderleistung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst. Als Ansprechpartner des Landkreises Gifhorn stehen unter pädagogischen Gesichtspunkten Heike Mingo und für den Verwaltungsbereich Jasmina Meinecke zur Verfügung: www.landkreis-gifhorn.de/kindertagesbetreuung. Der Landkreis Gifhorn ist mit seinen Kooperationspartnern dauerhaft bestrebt, das Angebot der Kindertagespflege zu erweitern und zu optimieren. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, sich zur qualifizierten Kindertagespflegeperson ausbilden zu lassen. Der Landkreis Gifhorn sucht weiterhin Interessierte, die Freude am Umgang mit kleinen Kindern haben, Kindern in kleinen Gruppen in ihrer Entwicklung begleiten möchten und ihnen einen guten Start in die frühkindliche Bildung ermöglichen möchten. Interessierte können sich mit dem DRK in Verbindung setzen. Als Ansprechpartner stehen Maike Koops, Anna Simmerle und Martina Jordan vom Kindertagespflegebüro zur Verfügung: www.drk-kindertagespflege.de/kontakt.html