Todesbescheinigungen

Die Menschen im Landkreis sterben.
Dann gibt es Todes-Bescheinigungen.
Die Todes-Bescheinigungen gehen an die untere Gesundheits-Behörde.
Die untere Gesundheits-Behörde prüft die Todes-Ursache.
Ist die Todes-Ursache richtig?
Das prüft die untere Gesundheits-Behörde.

Vielleicht ist der Tod nicht natürlich.
Das heißt:
Vielleicht ist der Mensch nicht einfach so gestorben.
Dann prüft die Polizei die Todes-Ursache.

Vielleicht will jemand wissen:
Wie ist die Person gestorben?
Dann kann die Person einen Antrag machen.
Die untere Gesundheits-Behörde muss dann die Todes-Bescheinigung zeigen.
Oder die untere Gesundheits-Behörde muss Infos aus der Todes-Bescheinigung geben.
Aber:
Die untere Gesundheits-Behörde darf das nur machen:
- wenn es für die verstorbene Person in Ordnung ist
- wenn es für die Familie von der verstorbenen Person in Ordnung ist.

Gebühren

Sie wollen eine Todes-Bescheinigung sehen?
Dann müssen Sie dafür 40 Euro bezahlen.
Das steht in der Allgemeinen Gebühren-Ordnung.
Die genaue Stelle ist: Nummer 56.2.1.

Sie wollen eine Kopie von einem Dokument?
Dann müssen Sie dafür 21 Euro bezahlen.
Das steht in der Allgemeinen Gebühren-Ordnung.
Die genaue Stelle ist:
56.2.2.

Rechts-Grundlage

Paragraph 6 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofs-Wesen
Die kurze Form ist:
BestattG.

Todes-Bescheinigungs-Verordnung
Die kurze Form ist: TbVO.

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
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