Neue Vorgaben für Zahlungen an den Landkreis Gifhorn

Seit dem 5. Oktober 2025 gelten im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) neue Anforderungen für Überweisungen.

Bild vergrößern: Eine SEPA-Überweisung ist zu sehen. Bild: © Stockfotos-MG – stock.adobe.com
Für Überweisungen an die Kreisverwaltung, die Bußgeldstelle oder die Abfallwirtschaft muss als Empfänger ausschließlich „Landkreis Gifhorn“ angegeben werden.

Seit dem 5. Oktober 2025 gelten im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) neue Anforderungen für Überweisungen: Banken prüfen nun automatisch, ob der angegebene Empfängername exakt mit dem Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt. Abweichungen – etwa durch Abkürzungen oder Zusätze – können zu Fehlermeldungen und Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung führen.

Wichtig für Zahlungen an den Landkreis Gifhorn:

Für Überweisungen an die Kreisverwaltung, die Bußgeldstelle oder die Abfallwirtschaft muss als Empfänger ausschließlich „Landkreis Gifhorn“ angegeben werden. Bitte überprüfen Sie Ihre gespeicherten Zahlungsanweisungen und Daueraufträge entsprechend, um Probleme zu vermeiden.

Hinweis für Antragsteller:

Wer Zahlungen vom Landkreis Gifhorn erhalten möchte – etwa im Rahmen von Sozialleistungen – muss künftig bei der Antragstellung nicht nur die korrekte IBAN, sondern auch die exakte Schreibweise des Kontoinhabers angeben. Diese Information lässt sich am zuverlässigsten direkt von der Girokarte beziehungsweise Bankkarte des betreffenden Kontos ablesen. Die Kreisverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser neuen Vorgaben, um eine reibungslose Zahlungsabwicklung sicherzustellen.

10.10.2025