Ramadan und Schule - Leitfaden für gelingende Wochen im Fastenmonat veröffentlicht
Eine Zusammenarbeit der Stabsstelle Integration mit den muslimischen Gemeinschaften im Landkreis Gifhorn
Am 18. Februar beginnt der einmonatige Fastenmonat Ramadan, der am 18. März 2026 mit dem Zuckerfest (Eid al-Fitr) endet.
Die Stabsstelle Integration des Landkreises Gifhorn hat in Zusammenarbeit mit den muslimischen Gemeinschaften im Landkreis Gifhorn – DITIB, Kalem e.V., der Kurdisch- Islamischen Gemeinde, der Alevitischen Gemeinde und dem Verein Sudanesisches Haus – einen Leitfaden zum Umgang mit Ramadan und Schule erarbeitet.
Für Schulen und andere Institutionen sind diese Ramadan-Wochen manchmal eine Herausforderung, denn verschiedene Traditionen, Verständnisse und Wissensstände treffen aufeinander. Dem soll mit dem gemeinsam erarbeiteten Leitfaden brückenbauend entgegengewirkt werden. Der elf Punkte umfassende Leitfaden basiert auf der "Neuköllner Empfehlung" aus Berlin aus dem Jahr 2017. Die Richtlinie soll für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische wie lehrende Kräfte, Familien und andere Interessierte gleichermaßen eine verbindliche Grundlage bieten.
Ziel aller Mitwirkenden am Leitfaden ist es, einen Überblick über die wichtigsten Regeln während des Ramadans und zugleich eine Hilfestellung während des Schulalltags zu geben. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen, Fragen offen zu begegnen und das tägliche Zusammenleben in den Schulen im Landkreis Gifhorn konstruktiv zu gestalten.
Damit die Broschüre allen Familien muslimischen Glaubens gleichermaßen zur Verfügung stehen kann, wurden die elf Punkte zudem von ehrenamtlich Engagierten in zehn Sprachen übersetzt.
Die Broschüre "Ramadan und Schule" steht hier zum Download zur Verfügung. Gedruckte Exemplare können mit Angabe der gewünschten Stückzahl unter Integration@landkreis-gifhorn.de kostenfrei bestellt werden.