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Bessere Erreichbarkeit im Jugendamt

Der Bezirkssozialdienst erweitert die telefonischen Kontaktzeiten ab 2. Juni.

Bild vergrößern: Ein Mitarbeiter greift den Telefonhörer. Bild: © Wannachai – stock.adobe.com
Die Mitarbeitenden des Bezirkssozialdienstes stehen Ratsuchenden künftig innerhalb fest definierter Servicezeiten zur Verfügung, wodurch Rückfragen schneller geklärt, Erstgespräche verlässlich geführt und Schutzmaßnahmen im Bedarfsfall zeitnah eingeleitet werden können.

Der Bezirkssozialdienst (BSD) des Jugendamtes im Landkreis Gifhorn verbessert ab dem 2. Juni 2025 seine telefonische Erreichbarkeit deutlich. Ziel ist es, Familien, jungen Menschen und Fachkräften einen verlässlicheren und direkteren Zugang zu Beratung und Unterstützung zu ermöglichen – insbesondere bei Anliegen rund um Kinderschutz, Erziehung und familiäre Krisen. Im Zuge einer internen Aufgabenverlagerung wurden die Abläufe im Erstkontakt neu strukturiert. Die Mitarbeitenden des BSD stehen Ratsuchenden künftig innerhalb fest definierter Servicezeiten zur Verfügung, wodurch Rückfragen schneller geklärt, Erstgespräche verlässlich geführt und Schutzmaßnahmen im Bedarfsfall zeitnah eingeleitet werden können.

„Verlässliche Erreichbarkeit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal in der sozialen Arbeit – insbesondere dann, wenn es um Kinder und Familien in schwierigen Lebenslagen geht“, erklärt Jens Moldenhauer, Abteilungsleiter im Jugendamt des Landkreises Gifhorn. „Gleichzeitig setzen wir mit der verbesserten telefonischen Erreichbarkeit ein klares Zeichen für einen modernen Bürgerservice: erreichbar, zuverlässig und ansprechbar – genau dann, wenn Unterstützung gebraucht wird.“

Die neuen telefonischen Servicezeiten des BSD ab dem 2. Juni 2025 lauten:
Montag: 08:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Telefonischer Kontakt: 05371 82-888

Die Tagesansprechperson des BSD ist unter dieser Nummer im Rahmen der genannten Servicezeiten direkt erreichbar. Für dringende Kinderschutzfälle bleibt darüber hinaus die bekannte Rufbereitschaft aktiv. Die Umsetzung erfolgt innerhalb bestehender personeller Strukturen und stellt einen wichtigen Schritt zur fachlichen Weiterentwicklung und besseren Zugänglichkeit der Jugendhilfe im Landkreis dar. 

07.05.2025