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Ende Oktober bis Mitte November 2025 wird ein Landrat oder eine Landrätin gewählt

Den genauen Wahltermin legt der Kreistag fest.

Bild vergrößern: Der designierte Kreiswahlleiter Björn Sund (von links), Erster Kreisrat Dominik Meyer zu Schlochtern, Kreisrätin Ute Spieler und Kreisrat Rolf Amelsberg informierten während einer Pressekonferenz am 5. Juni 2025 nach dem unvorhergesehenen und plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann über die Trauerfeier und die bevorstehende Wahl. Bild: © Landkreis Gifhorn
Der designierte Kreiswahlleiter Björn Sund (von links), Erster Kreisrat Dominik Meyer zu Schlochtern, Kreisrätin Ute Spieler und Kreisrat Rolf Amelsberg informierten während einer Pressekonferenz am 5. Juni 2025 nach dem unvorhergesehenen und plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann über die Trauerfeier und die bevorstehende Wahl.

Aufgrund des unvorhergesehenen und plötzlichen Todes von Landrat Tobias Heilmann und des damit verbundenen vorzeitigen Ausscheidens des Hauptverwaltungsbeamten aus dem Amt, muss eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von sechs Monaten gewählt werden. Daher ist die Wahl im Zeitraum vom 29.05.2025 bis 29.11.2025 durchzuführen.

Gemäß § 45 b (2) Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) bestimmt die Vertretung (Kreistag) den Wahltag für die Direktwahl. Ist eine Stichwahl durchzuführen, so findet diese gemäß § 45 b (3) NKWG am zweiten Sonntag nach der Wahl statt. Die Vertretung kann jedoch einen anderen Sonntag als Wahltag bestimmen, wenn besondere Umstände dies erfordern. Absatz 1 gilt entsprechend. Demnach findet die Stichwahl auch in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Voraussichtlicher Wahltermin: Ende Oktober bis Mitte November (unter Berücksichtigung und Abwägung der kirchlichen und sonstigen Feiertage im November)

Der Vertretung wird vorgeschlagen, dass Kreisverwaltungsdirektor Björn Sund als Nachfolger für Dr. Thomas Walter zum Kreiswahlleiter für die Wahl bestimmt wird.

Voraussichtliche Wahlberechtigte für die Direktwahl (ab 16 Jahren): 141.660

Gemäß § 80 Absatz 4 NKomVG kann gewählt werden:

  • wer am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist
  • nach § 49 Absatz 1. Satz 1 Nummer 3 NKomVG wählbar und nicht nach § 49 Absatz 2 NKomVG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.

Die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber muss nicht wahlberechtigt sein, das heißt der Wohnsitz muss nicht im Wahlgebiet des Landkreises Gifhorn liegen. Die Amtszeit beträgt gemäß § 80 Absatz 1 NKomVG acht Jahre. Das heißt, dass die verbliebene Amtszeit bis zur regulären Neuwahl des Landrates nicht angerechnet wird. Nach der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss wird der gewählte Bewerber von der Kreiswahlleitung über die Wahl durch förmliche Zustellung benachrichtigt. Diese Benachrichtigung wird mit dem Ersuchen verbunden, der Kreiswahlleitung gegenüber binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob die Wahl angenommen wird gemäß § 40 Absatz 1 NKWG. Mit Annahme der Wahl beginnt die Amtszeit. Zusätzlich zur Urnenwahl, die in den Städten und Gemeinden organisiert wird, werden zum Wahltag voraussichtlich 35 Briefwahlvorstände durch den Landkreis berufen werden müssen.

Bis ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin gewählt ist, wird der Erste Kreisrat Dominik Meyer zu Schlochtern kommissarisch die Kreisverwaltung führen. Er wurde am 02.06.2025 von den stellvertretenden Landräten Thomas Reuter und Inge Elvers vereidigt. Die Mitglieder des Gifhorner Kreistags hatten am 19.02.2025 Dominik Meyer zu Schlochtern für die kommenden acht Jahre zum Ersten Kreisrat und zum allgemeinen Vertreter des Landrates in der Kreisverwaltung gewählt. Er folgte auf Dr. Thomas Walter, der in der Kreistagssitzung am 18.12.2024 offiziell verabschiedet wurde. „Ich bedauere den viel zu frühen Tod unseres Landrates Tobias Heilmann von Herzen und seiner Familie gilt mein tief empfundenes Mitgefühl. Gleichwohl ist die gesetzliche Aufgabe der Fortführung der Amtsgeschäfte des Landkreises Gifhorn gewährleistet“, betont Dominik Meyer zu Schlochtern mit Blick auf den plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann. Der 49-jährige Jurist und gebürtige Niedersachse war zuletzt Fachbereichsleiter für Schule, Kultur, Sport, Generationen und Recht bei der Stadt Neubrandenburg. Neubrandenburg ist die Kreisstadt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern.

06.06.2025