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Verhandlungen mit der Lebenshilfe Gifhorn zur Finanzierung der Schule der Zukunft
Darum geht es. Das sind die Hintergründe.
Durch geänderte Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene ist das bestehende System der Tagesbildungsstätten freier Träger in Niedersachsen nicht mehr zukunftsfähig. Eine Möglichkeit für die Träger der Tagesbildungsstätten ist die Umwandlung in eine private Förderschule. Die erfolgreiche Absolvierung des dreijährigen „Testbetriebs“ auf eigene Kosten ist die Grundlage für die Erlangung von Mitteln der Finanzhilfe des Landes, deren Höhe ebenfalls landesweit und schulformübergreifend dort festgelegt wird. Diese Mittel sind seitens des Landes grundsätzlich nicht kostendeckend geplant. Die daraus entstandenen rechtlichen Unsicherheiten sowie der Zeitdruck für Entscheidungen auf allen Ebenen durch den laufenden Schulbetrieb und die getätigten Investitionen sind somit allein dem Vorgehen der Lebenshilfe zugeordnet.
Die Entscheidung wurde durch die Lebenshilfe augenscheinlich getroffen, ohne eine dauerhafte Finanzierung des laufenden Schulbetriebs sichergestellt zu haben.
Die Lebenshilfe Gifhorn hat diesen Testbetrieb mit zwei Klassen bereits zum Schuljahr 2021/22 begonnen und mit Ablauf des Schuljahres 2024/25 inklusive einer einjährigen Pause abgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2025/2026 handelt es sich am Standort Gifhorn um eine staatlich anerkannte Schule in privater Trägerschaft mit zwei Klassen, geplant ist ein weiteres Aufwachsen um jeweils fünf Klassen für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 auf eine komplette Einzügigkeit mit 12 Klassen für 84 Schülerinnen und Schüler.
Für den Standort der Tagesbildungsstätte in Wittingen mit fünf Gruppen (rund 40 Kindern) liegen die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Schule nicht vor. Konzeptionelle Überlegungen der Lebenshilfe für den Standort sind nicht bekannt, die Nachfrage des Landkreises auf Weiterbetrieb als Tagesbildungsstätte wurde seitens der Lebenshilfe verneint. Für die Einrichtung einer staatlichen Schule sind Grundstück und Bestandsgebäude nicht ausreichend.
Die zum Schuljahresende 2026/27 verbliebenen Teilnehmer der Tagesbildungsstätte Wittingen stehen durch die Entscheidung der Lebenshilfe in jedem Fall vor einem Schul- oder Betreuungswechsel.
Der Kreistag hatte im Juni 2025 zwischenzeitlich einen Übergangsbeschluss gefasst, der für das Schuljahr 2025/26 zwei Klassen/14 Schülerinnen vollständig gegenfinanziert, damit den Bestand der Schule zunächst sichert und Raum für eine grundsätzliche Betrachtung und Schließung der bestehenden Finanzierungslücke bieten sollte.
Die Verhandlungen mit der Lebenshilfe wurden wie vereinbart von August bis Oktober 2025 geführt. Trotz Herstellung einer größeren Transparenz waren eine grundsätzliche Bereitschaft zur Aufgaben- und Kostenkritik zur Senkung der Kosten, Verlagerung auf andere Kostenträger und eine nachhaltige Verbesserung der Einnahmen auf Seiten der Lebenshilfe dabei nicht erkennbar.
Die aktuelle Vorlage für die anstehende Beratungsfolge bis zur Kreistagssitzung im Dezember umfasst die Entscheidung ab dem Schuljahr 2026/27 für bis zu 12 Klassen/84 Schülerinnen und Schüler. Die Forderung der Lebenshilfe an den Landkreis beträgt jährlich 1.441.840,73 € zuzüglich Preissteigerungen. Seit mindestens April 2025 sind sich die Vertreter von Lebenshilfe und Landkreis dieser Deckungslücke bewusst.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht unter Berücksichtigung der notwendigen und angemessenen Kostenansätze eine mögliche (freiwillige) Übernahme eines Betrages in Höhe von 616.109,19 € je Schuljahr vor. Der mit 825.731,54 € verbleibende ungedeckte Teil der Kosten (= 57,3 % von 1.441.840,83 €) beinhaltet Bestandteile (Personalkosten für Lehrkräfte, Schulleitung und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), für die der Landkreis nicht zuständig ist.
Sofern der Kreistagsbeschluss nicht zu einer Fortführung der Förderschule Schule der Zukunft führen sollte, wäre der Landkreis Gifhorn als Förderschulträger ab dem Schuljahr 2027/28 in der Pflicht, sämtlichen Schülerinnen und Schülern mit Wunsch nach einer Beschulung an einer Förderschule Geistige Entwicklung einen entsprechenden Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht wird der Landkreis nachkommen.
Nach den aktuellen Prognosen stehen im Sommer 2027/2028 noch Schulplätze in der Förderschule in Meinersen zur Verfügung. Die Schule ist für 168 Schülerinnen und Schüler ausgelegt und entspricht auch konzeptionell modernsten Anforderungen und pädagogischen Erkenntnissen.
Aufgrund der Aufgabe des Standortes Wittingen durch die Lebenshilfe steht der Landkreis Gifhorn als Schulträger im Hinblick auf die Gesamtkapazität im Kreisgebiet sowie der wohnortnahen Versorgung vor allem des nördlichen und östlichen Kreisgebietes ohnehin vor der Entscheidung zu einem möglichen zusätzlichen Standort. Hierzu gibt es erste Standortprüfungen. Über entsprechende Ergebnisse wird die Kreispolitik voraussichtlich im ersten Quartal 2026 informiert werden.
Ein Neubau einer Förderschule durch den Landkreis wäre nicht teurer als der geforderte jährliche Zuwendungsbedarf für die Schule der Zukunft der Lebenshilfe in Gifhorn. Ein überschlägiger Wirtschaftlichkeitsvergleich wurde durchgeführt.