Führerschein - Umtausch in EU-Kartenführerschein
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
I. Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Gebühren
Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 26,50 Euro gebührenpflichtig, zuzüglich 6,40 Euro bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei.
benötigte Unterlagen
Der Umtausch erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
- alter Führerschein
- Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre)
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde