Führerschein - Internationaler Führerschein

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss persönlich und schriftlich gestellt werden.


Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz der Antragsteller muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis


Gebühren

14,00 Euro

benötigte Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines ist nach vorheriger Terminvereinbarung zu stellen.

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht


Rechtsgrundlagen

§ 25 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


Fristen

Der internationale Führerschein ist in der Regel drei Jahre gültig.