Führerschein - Internationaler Führerschein
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich und schriftlich gestellt werden.
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz der Antragsteller muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Gebühren
14,00 Euro
benötigte Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines ist nach vorheriger Terminvereinbarung zu stellen.
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Fristen
Der internationale Führerschein ist in der Regel drei Jahre gültig.