Katastrophenschtuz

Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, die durch den Landkreis Gifhorn als untere Katastrophenschutzbehörde wahrgenommen wird.

Hierzu gehören u. a.:

  • das Aufstellen und ständige Aktualisieren eines Katastrophenschutzplanes,
  • das Erstellen von Sonderplänen zur Abwehr besonderer Gefahren
  • die Zusammenarbeit mit
    • der Kreisfeuerwehr
    • den kreisangehörigen Gefahrenabwehrbehörden,
    • den Polizeidienststellen,
    • dem Technischen Hilfswerk und
    • den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG)
  • die Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen,
  • die Einrichtung eines Katastrophenschutzstabes und einer Technischen Einsatzleitung sowie
  • die Zuweisung, Verwaltung und Bewirtschaftung bundeseigener Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände.

Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.