Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer ausgeübte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Gewerbefreiheit
Grundsätzlich hat jedermann das Recht Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungseinrichtung frei zu wählen. Die Berufsausübung und Gewerbefreiheit kann aber durch Gesetze beschränkt werden, damit eine ordnungsgemäße Ausübung im allgemeinen Interesse aller Bürger gewährleistet ist. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Gewerbeanzeigen
Wer selbständig ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle betreibt oder eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit ausübt, muss dieses bei der zuständigen Behörde (Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde) anzeigen, in der die Betriebsstätte liegt.
Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Gewerbeanzeigen im Landkreis Gifhorn sind die Städte
die Samtgemeinden
- Boldecker Land,
- Brome,
- Hankensbüttel,
- Isenbüttel,
- Meinersen,
- Papenteich,
- Wesendorf
sowie die Gemeinde Sassenburg jeweils für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Um diese Zuverlässigkeit bei verschiedenen Gewerbearten zum Schutz der anderen Gewerbetreibenden sowie der Allgemeinheit in besonderem Maße zu garantieren, hat der Gesetzgeber Erlaubnis- oder auch Konzessionspflichten vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der oder diejenige, der oder die das Gewerbe ausüben will, möglichst frühzeitig vor Betriebsbeginn einen Antrag auf Zulassung zu dem betreffenden Gewerbe stellen muss. Für folgende Tätigkeiten besteht eine Erlaubnispflicht im Gewerberecht:
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 mit zahlreichen nachfolgenden Änderungen.