Gewerbefreiheit
Grundsätzlich hat jedermann das Recht Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungseinrichtung frei zu wählen. Die Berufsausübung und Gewerbefreiheit kann aber durch Gesetze beschränkt werden, damit eine ordnungsgemäße Ausübung im allgemeinen Interesse aller Bürger gewährleistet ist. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.