Gewerbeanzeigen

Wer selbständig ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle betreibt oder eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit ausübt, muss dieses bei der zuständigen Behörde (Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde) anzeigen, in der die Betriebsstätte liegt.


Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Gewerbeanzeigen im Landkreis Gifhorn sind die Städte

die Samtgemeinden

sowie die Gemeinde Sassenburg jeweils für Ihren Zuständigkeitsbereich.