Erlaubnispflichtige Gewerbe

Um diese Zuverlässigkeit bei verschiedenen Gewerbearten zum Schutz der anderen Gewerbetreibenden sowie der Allgemeinheit in besonderem Maße zu garantieren, hat der Gesetzgeber Erlaubnis- oder auch Konzessionspflichten vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der oder diejenige, der oder die das Gewerbe ausüben will, möglichst frühzeitig vor Betriebsbeginn einen Antrag auf Zulassung zu dem betreffenden Gewerbe stellen muss. Für folgende Tätigkeiten besteht eine Erlaubnispflicht im Gewerberecht: