Unter Bewachungsgewerbe wird die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit verstanden. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen von
- der herkömmlichen Fahrrad-,
- Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
- den Personenschutz bis hin zur
- Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z. B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis, die von der zuständigen Stelle erteilt wird.