• Antrag (schriftlich und unterschrieben)
  • Nachweis der Wohnorte der letzten fünf Jahre (formlos)
  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft aus dem Insolvenzregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit geplanter Aufstellung der Verkaufswagen und Stände sowie Fluchtwege und Parkplätze
  • Ausstellerverzeichnis mit Angabe des Namens, der Wohnanschrift und der Warenart/Dienstleistung
  • Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung (nur bei Vereinen)
  • Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
  • Gesellschaftervertrag (nur bei juristischen Personen)


Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen.


Bei juristischen Personen ist die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister außerdem auch für die juristische Person vorzulegen.