- Antrag (schriftlich und unterschrieben)
- Nachweis der Wohnorte der letzten fünf Jahre (formlos)
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit geplanter Aufstellung der Verkaufswagen und Stände sowie Fluchtwege und Parkplätze
- Ausstellerverzeichnis mit Angabe des Namens, der Wohnanschrift und der Warenart/Dienstleistung
- Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung (nur bei Vereinen)
- Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
- Gesellschaftervertrag (nur bei juristischen Personen)
Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen.
Bei juristischen Personen ist die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister außerdem auch für die juristische Person vorzulegen.