Wer ohne die erforderliche Erlaubnis ein Bewachungsgewerbe ausübt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 €, bei Verstoß gegen Vorschriften über die Beschäftigung von Personal bis zu 2.500 € belegt werden.
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis ein Bewachungsgewerbe ausübt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 €, bei Verstoß gegen Vorschriften über die Beschäftigung von Personal bis zu 2.500 € belegt werden.