7.3 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist eine Einrichtung.
Die kurze Form ist: KJÄD.
Der KJÄD kümmert sich um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Der KJÄD arbeitet mit Schulen zusammen.
Und der KJÄD arbeitet mit Tageseinrichtungen für Kinder zusammen.
Manche Kinder bekommen keine Hilfe von Ärzten oder Krankenhäusern.
Diese Kinder bekommen Hilfe vom KJÄD.

Aufgaben:

Untersuchung vor der Schule

Fachberatung für Hören, Sprache und Sehen

Es gibt eine offene Sprechstunde für Kinder und Jugendliche.
Die Kinder und Jugendlichen haben Probleme mit der Psyche.

Begutachtungen nach dem Bundesteilhabegesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Das kurze Wort für das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist: SGB VIII.

Man muss prüfen:
Hat eine Person eine Impfung gegen Masern?
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Infektionsschutzgesetz.
Die kurze Form ist: IfSG.
Der genaue Teil im Gesetz ist: Paragraph 20 (8) ff.

So macht man eine Impfberatung.

Kinder und Jugendliche sollen Infos bekommen.
Zum Beispiel:
- Was ist gefährlich für die Gesundheit?
- Was ist gut für die Gesundheit?
Dafür gibt es Beratung.

Manche Schüler und Schülerinnen gehen nicht in die Schule.
Das Fachwort ist: Schulabstinenz.
Die Schüler und Schülerinnen können dann eine Beratung bekommen.
Die Beratung ist für jeden Schüler und jede Schülerin einzeln.
Auch Lehrer und Lehrerinnen können die Beratung bekommen.

Gesundheitsberichterstattung