Planfeststellung
Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beziehunsgweise im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll. In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.
Aktuelle Planfeststellungsverfahren
B 4 / L 284 - Umbau des Knotenpunktes B 4 / L 284 zum Kreisverkehr und Neubau eines Radweges entlang der L 284 vom Knotenpunkt bis Wesendorf
Für den Umbau des Knotenpunktes B 4 / L 284 zum Kreisverkehr und den Neubau eines Radweges entlang der L 284 von diesem Knotenpunkt bis Wesendorf ist das Planfeststellungsverfahren am 03.08.2023 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 29.08.2023 bis zum 29.09.2023 beim Landkreis Gifhorn und bei der Samtgemeinde Wesendorf öffentlich ausgelegen. Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen war die Planung anzupassen. Die Anberaumung eines Erörterungstermins steht aus.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
B 188 - Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben auf der B 188 bei Brenneckenbrück
Für den Ersatzbau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben auf der B 188 bei Brenneckenbrück ist das Planfeststellungsverfahren am 24.10.2023 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 20.11.2023 bis zum 20.12.2023 beim Landkreis Gifhorn, der Samtgemeinde Meinersen und der Stadt Gifhorn öffentlich ausgelegen. Nach mehrmaliger Anpassung der Planung im Zuge der eingegangen Stellungnahmen während des Beteiligungsverfahrens, fand am 19.11.2024 ein Erörterungstermin statt. Die Planung wird nunmehr zur Genehmigung final geprüft (Planfeststellungsbeschluss).
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
L 321 - Ersatzneubau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich
Für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper ist das Planfeststellungsverfahren am 29.01.2024 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 20.02.2024 bis zum 05.03.2024 beim Landkreis Gifhorn und bei der Samtgemeinde Papenteich öffentlich ausgelegen. Nach mehrmaliger Anpassung der Planung im Zuge der eingegangen Stellungnahmen während des Beteiligungsverfahrens, fand am 13.03.2025 ein Erörterungstermin statt. Die Planung wird nunmehr zur Genehmigung final geprüft (Planfeststellungsbeschluss).
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
- https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/jZ0iSjWsP14YVvp
K 94 - Neubau eines Radweges entlang der K 94 zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke in der Samtgemeinde Brome
Für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 im Abschnitt zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke ist das Planfeststellungsverfahren am 02.04.2024 eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben vom 15.04.2024 bis zum 29.04.2024 beim Landkreis Gifhorn und bei der Samtgemeinde Brome öffentlich ausgelegen. Aktuell wird die Planung auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen überprüft und ggf. angepasst.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
- https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/MmKirwCNAHJruxJ