Begutachtungen nach dem Bundesteilhabegesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

Manche Kinder und Jugendliche haben eine Behinderung.
Oder sie können eine Behinderung bekommen.
Oder sie entwickeln sich anders als andere Kinder und Jugendliche.
Diese Kinder und Jugendlichen brauchen besondere Hilfe.
Dafür müssen sie ein Schreiben von einem Arzt oder einer Ärztin vom Amt haben.

Die Eltern wollen Eingliederungshilfe für ihr Kind?
Dann müssen sie einen Antrag machen.
Den Antrag machen sie bei einer Behörde.
Zum Beispiel:
- beim Sozialamt
- beim Jugendamt.
Die Behörde will dann eine Stellungnahme.

Die Schulen fragen bei den Ärzten nach.
Die Ärzte sollen sagen:
- Ist das Kind bereit für die Schule?
- Braucht das Kind besondere Hilfe in der Schule?
Das ist wichtig für den Schutz von Kindern.

Die Ärzte schreiben einen Bericht über das Kind.
Dafür untersuchen die Ärzte das Kind.
Oder die Ärzte schreiben den Bericht nur mit den Infos aus den Akten.

Wir schreiben Ihnen eine E-Mail.
Oder wir rufen Sie an.
Dann können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Wir machen dann die amtsärztliche Stellungnahme.

Unterlagen
Sie haben vielleicht schon Unterlagen.
Wir brauchen diese Unterlagen für die Begutachtung.

Kinderuntersuchungsheft
Das Kinderuntersuchungsheft ist ein gelbes Heft.
In dem Heft stehen Infos über die Gesundheit von Ihrem Kind.

Impfausweis
Der Impfausweis ist ein Dokument.
In dem Dokument steht:
Welche Impfungen hat Ihr Kind bekommen?

Facharztbefunde
Facharztbefunde sind Dokumente.
In den Dokumenten stehen Infos über die Gesundheit von Ihrem Kind.
Zum Beispiel:
- von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt
- von einem Pädaudiologen
Ein Pädaudiologe ist ein Arzt für Kinder mit Problemen beim Hören.
- vom SPZ
SPZ ist eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung und macht Untersuchungen.

Therapieberichte
Therapieberichte sind Dokumente.
In den Dokumenten stehen Infos über Therapien von Ihrem Kind.
Zum Beispiel:
- Sprachtherapie
- Ergotherapie.

Bericht aus dem Kindergarten oder der Krippe

Fragebogen zur Vorbereitung auf die Untersuchung
Den Fragebogen müssen Sie ausfüllen.

Rechtsgrundlagen für Begutachtungen

Bundesteilhabegesetz

Niedersächsisches Schulgesetz

Kinder- und Jugendhilfegesetz

Sozialgesetzbuch (SBG) - Achtes Buch (VIII)

Asylbewerberleistungsgesetz