Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen für Kinder und Jugendliche
Kinder sollen gesund aufwachsen.
Das ist wichtig für die Gesundheit von den Kindern.
Und das ist wichtig für die Gesundheit von den Erwachsenen.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst vom Landkreis Gifhorn will dabei helfen.
Wir machen auch andere Sachen.
Zum Beispiel:
- Wir kontrollieren die Impfbücher.
- Wir machen Reihenuntersuchungen.
Das heißt:
Wir untersuchen viele Menschen nacheinander.
Wir geben Ihnen Infos über:
- Gefahren für die Gesundheit
- gesundes Verhalten
- Hilfen in Ihrer Nähe
- Sportangebote in Ihrer Nähe
- Ernährungsberater und Ernährungsberaterinnen in Ihrer Nähe.
Das steht im Gesetz.
Die Gesetze heißen:
Paragraph 4 und Paragraph 5 Nds.
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Die kurze Form ist: NGöGD.
Rechtsgrundlage
Paragraphen 4 und 5 Nds.
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)