Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung – Unterstützung für Familien
Kinder brauchen Geborgenheit, Zuwendung und verlässliche Unterstützung. Eltern leisten jeden Tag viel – manchmal kommen sie dabei an ihre Grenzen. Das Jugendamt steht Familien in belastenden Situationen zur Seite. Mit den sogenannten Hilfen zur Erziehung unterstützen wir Sie – individuell, vertraulich und gemeinsam mit Ihnen.
Was sind Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung sind gesetzlich verankerte Angebote für Familien, wenn das Zusammenleben schwierig wird oder Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu sichern und die Familie zu stärken.
Wer bekommt Hilfe – und wie?
Hilfen zur Erziehung richten sich an Eltern mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Auch junge Volljährige können unter bestimmten Bedingungen Unterstützung erhalten. Die Hilfe wird beim Jugendamt beantragt. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist. Kinder und Jugendliche werden – ihrem Alter entsprechend – beteiligt.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Sie nehmen Kontakt mit dem Jugendamt auf.
- Eine Fachkraft des Sozialen Dienstes führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch.
- Wenn eine Hilfe notwendig ist, wird ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durchgeführt.
- Die passende Hilfe wird gemeinsam vereinbart und schriftlich festgehalten.
- Die Hilfe startet – wir begleiten Sie weiter.
Welche Hilfen gibt es?
Das Jugendamt bietet verschiedene Hilfen an – je nach Situation:
- Erziehungsberatung: Unterstützung bei Erziehungsfragen in Gesprächen mit Fachleuten.
- Soziale Gruppenarbeit: Förderung sozialer Fähigkeiten für Kinder und Jugendliche in Gruppen.
- Erziehungsbeistand: Eine Fachkraft begleitet das Kind oder den Jugendlichen im Alltag.
- Sozialpädagogische Familienhilfe: Hilfe zu Hause – eine Fachkraft unterstützt die ganze Familie.
- Tagesgruppe: Betreuung und Förderung am Nachmittag außerhalb der Familie.
- Vollzeitpflege: Das Kind lebt zeitweise bei Pflegeeltern.
- Heimerziehung: Betreuung in einer Wohngruppe oder einem Heim.
- Intensive Einzelbetreuung: Sehr individuelle Hilfe für Jugendliche in besonderen Lebenslagen.
Gibt es noch andere Unterstützungsangebote?
Ja. Zusätzlich sind möglich:
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (§ 35a SGB VIII)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Gemeinsames Wohnen für Eltern mit Kind (§ 19 SGB VIII)
Was kostet die Hilfe?
Die meisten Hilfen zur Erziehung werden vom Jugendamt bezahlt. Ob Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, klären wir gemeinsam im Einzelfall.
Was ist, wenn ich unsicher bin oder Fragen habe?
Wir möchten Sie offen und ehrlich beraten. Sie haben das Recht, eine Vertrauensperson mitzubringen. Auch wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich äußern oder Beschwerdestellen kontaktieren.
Eine Ombudsstelle berät Sie unabhängig: www.ombudschaft-jugendhilfe.de
Wann endet eine Hilfe zur Erziehung?
Die Hilfe endet, wenn sie nicht mehr notwendig ist oder wenn ein besserer Weg gefunden wurde. Das Jugendamt und die Fachkräfte besprechen den Verlauf regelmäßig mit Ihnen. Auch die Beendigung wird gemeinsam geplant.
Wer hilft mir weiter?
Die Fachkräfte des Sozialen Dienstes im Jugendamt Gifhorn stehen Ihnen zur Verfügung. Sie beraten Sie vertraulich, informieren über Hilfeformen und unterstützen Sie bei allen Fragen.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII):
- §§ 27 ff. – Hilfen zur Erziehung
- § 35a – Eingliederungshilfe
- § 41 – Hilfen für junge Volljährige
- § 19 – Gemeinsames Wohnen für Eltern und Kinder