Hilfen zur Erziehung

Kinder sollen sich sicher fühlen.
Und Kinder sollen sich geliebt fühlen.
Kinder sollen Hilfe bekommen.
Eltern machen jeden Tag viel für ihre Kinder.
Manchmal ist das zu viel für die Eltern.
Dann hilft das Jugend-Amt den Familien.
Das Jugend-Amt gibt den Familien Hilfen zur Erziehung.

Das heißt:
Die Familien bekommen Hilfe bei der Erziehung von ihren Kindern.
Die Hilfe ist:

  • individuell
  • vertraulich
  • zusammen mit Ihnen.

Was ist Hilfen zur Erziehung?

Manchmal ist das Zusammen-Leben in einer Familie schwierig.
Oder ein Kind kann sich nicht gut entwickeln.
Dann gibt es Hilfen zur Erziehung.
Das steht im Gesetz.
Die Hilfen zur Erziehung sollen:

  • dem Kind helfen
  • der Familie helfen.

Wer bekommt Hilfe?

Es gibt Hilfen zur Erziehung.
Die Hilfen sind für Eltern mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Manchmal können auch junge Erwachsene die Hilfen bekommen.
Dafür muss man einen Antrag beim Jugend-Amt stellen.
Dann gibt es ein Gespräch mit dem Jugend-Amt.
In dem Gespräch klären wir:
Welche Hilfe ist gut für Sie?
Kinder und Jugendliche können dabei mitreden.

Wie läuft das Verfahren?

1. Sie rufen beim Jugendamt an.
2. Eine Fachkraft spricht mit Ihnen.
3. Gemeinsam wird entschieden, welche Hilfe sinnvoll ist.
4. Es gibt einen Plan, was gemacht wird.
5. Die Hilfe beginnt. Sie werden weiter begleitet.

Welche Hilfen gibt es?

Das Jugend-Amt bietet verschiedene Hilfen an.
Die Hilfen sind für verschiedene Situationen.

  • Erziehungs-Beratung:
    Sie haben Fragen zur Erziehung?
    Dann können Sie mit Fachleuten reden.
  • Soziale Gruppen-Arbeit:
    Kinder und Jugendliche sind 1-2 Mal in der Woche in einer Gruppen.
    Dabei lernen sie soziale Fähigkeiten.
  • Erziehungs-Beistand:
    Eine Fach-Person hilft dem Kind oder Jugendlichen im Alltag.
  • Sozialpädagogische Familien-Hilfe:
    Eine Fach-Person hilft der ganzen Familie zu Hause.
  • Tages-Gruppe:
    Das Kind ist am Nachmittag in einer Gruppe.
    Die Gruppe ist nicht bei der Familie.
  • Vollzeit-Pflege:
    Das Kind lebt für eine Zeit bei Pflege-Eltern.
  • Heim-Erziehung:
    Das Kind lebt in einer Wohn-Gruppe oder einem Heim.
  • Intensive Einzel-Betreuung:
    Manche Jugendliche haben besondere Probleme im Leben.
    Dann bekommen sie sehr individuelle Hilfe.

Welche Hilfe gibt es noch?

Außerdem sind diese Sachen möglich:

  • Eingliederungs-Hilfe für seelisch behinderte Kinder
    Das steht in Paragraph 35a SGB VIII.
  • Hilfen für junge Erwachsene
    Das steht in Paragraph 41 SGB VIII.
  • Gemeinsames Wohnen für Eltern mit Kind
    Das steht in Paragraph 19 SGB VIII.

Was kostet die Hilfe?

Das Jugend-Amt bezahlt die Hilfen zur Erziehung.
Vielleicht müssen Sie einen Teil von den Kosten selbst bezahlen.
Das klären wir mit Ihnen zusammen.

Was tun bei Unsicherheit oder Fragen?

Wir wollen Sie gut beraten.
Sie können eine Vertrauens-Person mitbringen.
Sie sind mit einer Entscheidung nicht einverstanden?
Dann können Sie das sagen.
Oder Sie können eine Beschwerde-Stelle fragen.
Eine Ombudsstelle berät Sie unabhängig.
Die Internet-Seite ist:
www.ombudschaft-jugendhilfe.de

Wann endet die Hilfe zur Erziehung?

Die Hilfe endet:

  • wenn Sie die Hilfe nicht mehr brauchen
  • wenn es einen besseren Weg gibt.

Das Jugend-Amt und die Fach-Personen sprechen mit Ihnen über den Weg.
Sie planen auch zusammen das Ende von der Hilfe.

Wer kann mir helfen?

Sie können mit den Fach-Personen vom Sozialen Dienst im Jugend-Amt Gifhorn reden.
Die Fach-Personen beraten Sie.
Und sie geben Ihnen Infos über Hilfen.
Sie helfen Ihnen bei allen Fragen.

Gesetze und Regeln

Die Gesetze stehen im Sozial-Gesetz-Buch.
Das ist ein Gesetz-Buch.
Das kurze Wort ist: SGB.
Es steht im achten Buch.
Das kurze Wort ist: SGB VIII.

  • Paragraphen 27 ff. – Hilfen zur Erziehung
  • Paragraph 35a – Eingliederungs-Hilfe
  • Paragraph 41 – Hilfen für junge Volljährige
  • Paragraph 19 – Gemeinsames Wohnen für Eltern und Kinder.