Jugend-Gerichts-Hilfe - Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene
Manche Jugendliche oder junge Erwachsene machen etwas Illegales.
Dann hilft ihnen die Jugend-Gerichts-Hilfe.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft den jungen Menschen bei dem Straf-Verfahren.
Und die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft den jungen Menschen dabei:
- wieder gut in ihrem Alltag zu leben
- Verantwortung zu übernehmen
- neue Wege zu finden.
Was ist die Jugend-Gerichts-Hilfe?
Die Jugend-Gerichts-Hilfe ist ein Angebot vom Jugend-Amt.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe ist für:
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben eine Straf-Tat gemacht?
Und sie müssen deshalb vor Gericht?
Dann hilft die Jugend-Gerichts-Hilfe.
Das Gericht sagt der Jugend-Gerichts-Hilfe automatisch Bescheid.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Jugend-Gerichts-Hilfe:
- beraten und helfen die jungen Menschen und ihre Familien
- sind bei dem ganzen Straf-Verfahren dabei.
Was macht die Jugend-Gerichts-Hilfe?
Die Jugend-Gericht-Hilfe:
- spricht mit dem Jugendlichen über das Problem,
- informiert das Gericht über die Situation,
- macht Vorschläge, was dem Jugendlichen helfen kann,
- hilft bei Auflagen (z. B. Sozial-Stunden),
- begleitet den Jugendlichen zum Gericht,
- hilft auch nach dem Gerichts-Termin weiter.
Wie läuft das Verfahren?
Die Jugend-Gerichts-Hilfe arbeitet mit dem Gericht zusammen.
Oder die Jugend-Gerichts-Hilfe arbeitet mit der Staats-Anwaltschaft zusammen.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe redet mit der beschuldigten Person.
Wie ist das Leben von der beschuldigten Person?
Das will die Jugend-Gerichts-Hilfe wissen.
Dann macht die Jugend-Gerichts-Hilfe Vorschläge.
Zum Beispiel:
- Wie kann man das Jugend-Strafrecht gut benutzen?
- Was ist gut für die beschuldigte Person?
Das Gericht denkt über diese Vorschläge nach.
Wer ist verantwortlich?
Das Jugend-Amt von Ihrem Landkreis ist zuständig.
Bei uns ist es das Jugend-Amt vom Landkreis Gifhorn.
Manchmal helfen auch Träger von der freien Jugend-Hilfe.
Wichtige Infos für dich
Kosten:
Die Hilfe von der Jugend-Gerichts-Hilfe ist kostenlos.
Unterlagen:
Sie müssen keine Unterlagen mitbringen.
Fristen:
Sie haben Fragen?
Dann fragen Sie früh genug bei dem Jugend-Amt.
Rechtliche Grundlagen
- Paragraph 52 Sozial-Gesetz-Buch – Achtes Buch
Die kurze Form ist: SGB VIII. - Paragraph 38 Jugend-Gerichts-Gesetz
Die kurze Form ist: JGG.