Jugend-Gerichts-Hilfe - Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene

Manche Jugendliche oder junge Erwachsene machen etwas Illegales.
Dann hilft ihnen die Jugend-Gerichts-Hilfe.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft den jungen Menschen bei dem Straf-Verfahren.
Und die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft den jungen Menschen dabei:

  • wieder gut in ihrem Alltag zu leben
  • Verantwortung zu übernehmen
  • neue Wege zu finden.

Was ist die Jugend-Gerichts-Hilfe?

Die Jugend-Gerichts-Hilfe ist ein Angebot vom Jugend-Amt.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe ist für:

  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben eine Straf-Tat gemacht?
Und sie müssen deshalb vor Gericht?
Dann hilft die Jugend-Gerichts-Hilfe.
Das Gericht sagt der Jugend-Gerichts-Hilfe automatisch Bescheid.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Jugend-Gerichts-Hilfe:

  • beraten und helfen die jungen Menschen und ihre Familien
  • sind bei dem ganzen Straf-Verfahren dabei.

Was macht die Jugend-Gerichts-Hilfe?

Die Jugend-Gericht-Hilfe:

  • spricht mit dem Jugendlichen über das Problem,
  • informiert das Gericht über die Situation,
  • macht Vorschläge, was dem Jugendlichen helfen kann,
  • hilft bei Auflagen (z. B. Sozial-Stunden),
  • begleitet den Jugendlichen zum Gericht,
  • hilft auch nach dem Gerichts-Termin weiter.

Wie läuft das Verfahren?

Die Jugend-Gerichts-Hilfe arbeitet mit dem Gericht zusammen.
Oder die Jugend-Gerichts-Hilfe arbeitet mit der Staats-Anwaltschaft zusammen.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe redet mit der beschuldigten Person.
Wie ist das Leben von der beschuldigten Person?
Das will die Jugend-Gerichts-Hilfe wissen.
Dann macht die Jugend-Gerichts-Hilfe Vorschläge.
Zum Beispiel:

  • Wie kann man das Jugend-Strafrecht gut benutzen?
  • Was ist gut für die beschuldigte Person?

Das Gericht denkt über diese Vorschläge nach.

Wer ist verantwortlich?

Das Jugend-Amt von Ihrem Landkreis ist zuständig.
Bei uns ist es das Jugend-Amt vom Landkreis Gifhorn.
Manchmal helfen auch Träger von der freien Jugend-Hilfe.

Wichtige Infos für dich

Kosten:
Die Hilfe von der Jugend-Gerichts-Hilfe ist kostenlos.
Unterlagen:
Sie müssen keine Unterlagen mitbringen.
Fristen:
Sie haben Fragen?
Dann fragen Sie früh genug bei dem Jugend-Amt.

Rechtliche Grundlagen

  • Paragraph 52 Sozial-Gesetz-Buch – Achtes Buch
    Die kurze Form ist: SGB VIII.
  • Paragraph 38 Jugend-Gerichts-Gesetz
    Die kurze Form ist: JGG.