Kindeswohlgefährdung

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Wenn Kinder und Jugendliche in irgeneiner Form gefährdet sind, ist das Jugendamt (Fachbereich Jugend) und dort die Abteilung Bezirkssozialdienst gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen und Gefahr für ihr Wohl abzuwenden.

Gefährdung hat viele Gesichter. Wir unterscheiden Sie in verschiedenen Gefährdungsmerkmalen:

  • Vernachlässigung

  • Missbrauch

  • Misshandlung

Auch Sie als Privatperson können die Gefährdung eines Kindes/Jugendlichen wahrnehmen und haben dann die Möglichkeit sich an uns zu wenden. Auf Wunsch können Sie hierbei anonym bleiben.In Gefährdungssituationen stellen wir den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicher.Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Sprechzeiten des Jugendamtes in großer Not sind, können sich an die Polizei oder die Rettungsleitstelle wenden. 


Fachberatung im Kinderschutz
 
Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, können sich mit Fragen zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung an die Fachstelle Kinderschutz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen des Landkreises Gifhorn wenden.
Es ist nicht immer einfach, Anzeichen zu beurteilen und ein mögliches Gefährdungsrisiko für Kinder und Jugendliche einzuschätzen. Hier können wir als im Kinderschutz ausgebildete Fachkräfte Hilfestellung geben – kostenfrei, anonymisiert und per Anruf niedrigschwellig erreichbar.
 
Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung
 
Bei Interesse an diesem Angebot, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!

Gebühren

keine

Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage

§§ 8a, 8b SGB VIII

§4 KKG

Fristen

keine

Autor: Jens Moldenhauer