Kindeswohlgefährdung
Kinderschutz – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Wer hilft, wenn ein Kind in Gefahr ist?
Wenn Kinder oder Jugendliche in irgendeiner Form gefährdet sind, ist das Jugendamt – konkret der Bezirkssozialdienst im Fachbereich Jugend – gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen und Gefahren für ihr Wohl abzuwenden.
Kindeswohlgefährdungen können verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel:
- Vernachlässigung (fehlende Versorgung, mangelnde Fürsorge)
- Körperliche oder seelische Misshandlung
- Sexueller Missbrauch
Auch als Privatperson können Sie Hinweise auf eine Gefährdung wahrnehmen. In einem solchen Fall können Sie sich jederzeit an das Jugendamt wenden. Auf Wunsch ist eine anonyme Kontaktaufnahme möglich.
In akuten Gefährdungssituationen innerhalb der regulären Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Tagesansprechperson unter 05371 82-888.
In akuten Gefährdungssituationen außerhalb der regulären Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an:
- die Polizei unter 110
- oder die Rettungsleitstelle unter 05371 -19222
Fachberatung im Kinderschutz
Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – zum Beispiel in Schulen, Kitas, Pflegefamilien, Einrichtungen oder Vereinen – können Sie sich bei Unsicherheiten zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung an die Fachstelle Kinderschutz im Jugendamt Gifhorn wenden.
Unsere Kinderschutzfachkräfte beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Wie erkenne ich mögliche Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung?
- Wann ist eine Gefährdung „hinreichend konkret“?
- Wie dokumentiere ich Beobachtungen fachlich korrekt?
- Wie kann ich meinen Schutzauftrag umsetzen?
- Welche Schritte sind in meiner Einrichtung vorgesehen?
Die Beratung ist:
- kostenfrei
- vertraulich und auf Wunsch anonym
- telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch möglich
Bitte nutzen Sie folgenden Meldebogen, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII bei uns zu melden.
Allgemeine Fachberatung nach §8b SGB VIII:
Stefan Knust: Detailseite
Abteilung 4.4 - Teilhabe, Pflegekinder/Adoption, Prävention
Fachberatung nach §8b SGB VIII
Schlossplatz 1
Kreishaus II
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-8917
- Fax: 05371 82-501
- E-Mail: stefan.knust@landkreis-gifhorn.de
Fachberatung für Kindertagesstätten nach §8b SGB VIII:
-
Andrea Tornow: Detailseite
Abteilung 4.1 - Zentrale Fachbereichsaufgaben, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Schlossplatz 1
Kreishaus II
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-815
- Fax: 05371 82-501
- E-Mail: andrea.tornow@landkreis-gifhorn.de
-
Lena Johanna Findeklee-Krause: Detailseite
Abteilung 4.1 - Zentrale Fachbereichsaufgaben, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Schlossplatz 1
Kreishaus II
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-838
- Fax: 05371 82-501
- E-Mail: Lena.Findeklee-Krause@landkreis-gifhorn.de