Umsetzung OZG

Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt Bund, Ländern und auch Kommunen verpflichtend vor, bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. 

Der Landkreis Gifhorn möchte hierzu das Serviceportal der ITEBO nutzen, das sogenannte "OpenKreishaus". 

Die Besonderheit daran ist, dass Bürgerinnen und Bürger hier nicht nur Leistungen der Kreisverwaltung finden, sondern auch alle Onlinedienste der Kreisangehörigen Kommunen. Zusätzlich ist das Serviceportal mit dem Servicekonto des Landes Niedersachsen verknüpft. So müssen sich Bürgerinnen und Bürger nur einmal registrieren und können alle Leistungen in Anspruch nehmen.

Zum Serviceportal des Landkreises Gifhorn kommen Sie hier.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Benutzung des Postkorbes und Bearbeitung eines Antrages im Sachbearbeiterportal.