Schadstoffe

Schadstoffe können Sie von Montag bis Freitag beim Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel oder der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgeben. SAMSTAGS ist eine Annahme nicht möglich!

Durch diese Möglichkeit wurde die mobile Schadstoffsammlung reduziert. Es werden nur noch Gebiete angefahren, die eine weitere Entfernung zu den Entsorgungsanlagen haben.

Die Schadstoffe sind immer dem Annahmepersonal direkt zu übergeben und dürfen keinesfalls unbeaufsichtigt an den Standorten des Sammelfahrzeuges abgestellt werden. Vermischen Sie nie verschiedene Substanzen und lassen Sie die Stoffe immer in ihren Originalverpackungen.

Schadstoffhaltige Sonderabfälle aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen werden gebührenpflichtig auf Einzelanforderung abgeholt. Diese Regelung gilt auschließlich für Betriebe, bei denen weniger als insgesamt 2 t Sonderabfälle pro Jahr anfallen und muss per Formular beauftragt werden.

Folgende Stoffe werden nicht angenommen

  • Altmedikamente: Haushaltsübliche Mengen dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den "Gelben Sack", Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die "Blaue Tonne".
  • Altöl: Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Auch Ölfilter sollten möglichst dort zurückgegeben werden. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben. Sollten Sie Altöl an den Entsorgungseinrichtungen abgeben wollen, so wird eine Gebühr von 1€ pro Kilogramm fällig!
  • Ausgehärtete Farben und Lacke: Da die schädlichen Lösungsmittel bereits entwichen sind, kann eine Entsorgung über den Restmüll erfolgen.
  • Flüssige Wandfarben (Binderfarbe): Ihre Inhaltsstoffe sind als ungefährlich eingestuft, so dass eine Entsorgung als Sondermüll nicht notwendig ist. Lassen Sie die Farbe bei geöffnetem Deckel möglichst eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll.
  • Restentleerte Spraydosen, Dosen, Farbeimer oder Kanister: Restentleerte Gebinde, die als Verkaufsverpackung dienten, gehören in den "Gelben Sack", sofern seitens der Hersteller keine anderen Rücknahmesysteme bestehen (zum Beispiel Pflanzenschutzmittelkanister).
  • Elektro-Altgeräte: "Unterhaltungselektronik" sowie alle elektrisch betriebenen Kleingeräte gehören weder in die Schadstoffsammlung noch in die Restmülltonne.Für die Entgegennahme aller Elektronikschrottgruppen stehen verschiedenene Annahmestellen zur Verfügung.
  • Infektiöse Stoffe: Bei Übermengen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
  • Radioaktive Stoffe: Für den richtigen Entsorgungsweg wenden Sie sich bitte ans Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig
  • Explosive Stoffe: Für eine fachgerechte Entsorgung wenden Sie sich bitte ans Jagd- und Waffenwesen des Landkreises oder an die Polizei