Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz Die kurze Form ist: AsylbLG.
Manche Ausländer und Ausländerinnen haben keinen dauerhaften Aufenthalts-Status in Deutschland.
Das heißt:
Sie dürfen nicht für immer in Deutschland bleiben.
Deshalb bekommen sie keine Sozial-Hilfe.
Die Sozial-Hilfe steht im Gesetz SGB XII.
Und sie bekommen keine Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende.
Die Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende steht im Gesetz SGB II.
Aber sie können Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz bekommen.
Die kurze Form ist: AsylbLG.
Das AsylbLG ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für Menschen mit Asyl.
Aber das Gesetz ist auch für andere Menschen.
Zum Beispiel:
- Menschen aus anderen Ländern
- Menschen mit einer Duldung
- Menschen mit einer Aufenthalts-Erlaubnis.
Das steht in Paragraph 1 von dem Gesetz.
Menschen mit Asyl bekommen Geld.
Das Geld ist für das Leben in Deutschland.
Das Geld heißt: Grund-Leistungen.
Die Menschen bekommen das Geld für 36 Monate.
Das sind 3 Jahre.
Die Menschen bekommen das Geld:
- für Essen
- für eine Wohnung
- für Heizung
- für Kleidung
- für Gesundheit
- für Körper-Pflege
- für Sachen im Haushalt
- für Sachen, die man jeden Tag braucht.
Manche Sachen bekommen die Menschen direkt.
Für manche Sachen bekommen die Menschen Geld.
Sie sind 36 Monate in Deutschland?
Dann können Sie Hilfen bekommen.
Die Hilfen heißen: Analog-Leistungen.
Die Hilfen sind wie die Hilfen aus dem Sozial-Gesetz-Buch XII.
Es gibt das Bildung- und Teilhabe-Paket.
Das ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche.
Und es ist ein Angebot für junge Erwachsene.
Sie bekommen zum Beispiel Geld für:
- Schul-Ausflüge
- Klassen-Fahrten
- Nach-Hilfe
- Mittag-Essen.
Sie bekommen das Geld ab dem ersten Tag.
Sie sind krank?
Oder Sie haben Schmerzen?
Dann brauchen Sie vielleicht einen Arzt oder eine Ärztin.
Oder Sie brauchen einen Zahn-Arzt oder eine Zahn-Ärztin.
Dann bekommen Sie einen Kranken-Behandlungs-Schein.
Gebühren
Es gibt keine Gebühren.
Unterlagen
Sie müssen zeigen:
Sie dürfen in Deutschland bleiben.
Dafür gibt es verschiedene Dokumente.
Zum Beispiel:
- Aufenthalts-Gestattung
- Duldung
- Aufenthalts-Titel
- Pass.
Vielleicht brauchen Sie noch andere Unterlagen.
Dann fragen Sie bitte bei der richtigen Stelle nach.
Rechts-Grundlage
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Fristen
Vielleicht gibt es Fristen.
Fristen sind bestimmte Zeiten.
Sie müssen sich an die Fristen halten.
Bitte fragen Sie bei der richtigen Stelle nach.