Gesundheits- und Infektionsschutz
Der Gesundheits- und Infektionsschutz hat zum Ziel, die Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten sowie weiteren Gesundheitsrisiken zu bewahren und deren Verbreitung zu verhindern.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Überwachung von Infektionskrankheiten, Hygieneempfehlungen, Kontrollen sowie Quarantäne-Maßnahmen.
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Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
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Infektionshygienische Überwachung
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Eichenprozessionsspinner
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Meldepflichtige Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen
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Umbettung oder Ausgrabung von Leichnamen und Urnen
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Tuberkuloseberatung
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Fragebögen Infektionskrankheiten
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Anzeige eines Gerätes mit nicht ionisierender Strahlung
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Chemikalien (Überwachung)
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Nachweispflicht über eine Immunisierung gegen Masern