Vorläufige behördliche Unterbringung für psychisch Kranke
Eine Person ist krank oder hat eine Behinderung.
Die Person ist gefährlich für sich selbst oder andere Menschen.
Dann kann die Person in eine Einrichtung von einer Behörde kommen.
Das Fach-Wort ist: vorläufige behördliche Unterbringung.
Das heißt:
Die Person muss in der Einrichtung bleiben.
Das gilt nur:
- wenn die Gefahr jetzt da ist
- wenn man die Gefahr nicht anders wegmachen kann.
Das Gericht kann nicht rechtzeitig eine Entscheidung machen?
Dann kann der Landkreis die Person in einer Unterbringungs-Einrichtung unterbringen.
Das heißt:
Die Person muss in der Unterbringungs-Einrichtung bleiben.
Das darf aber nur bis zum nächsten Tag sein.
Dafür braucht man ein ärztliches Zeugnis.
Das heißt:
Ein Arzt oder eine Ärztin muss sagen:
Die Person ist krank.
Der Arzt oder die Ärztin muss sich mit Psychiatrie auskennen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen auch außerhalb von der Arbeits-Zeit sicher sein.
Deshalb gibt es eine Ruf-Bereitschaft.
Es gibt keine große Gefahr?
Dann hilft der Sozialpsychiatrische Dienst.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine Abteilung.
Die Abteilung heißt: 7.4.
Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft Menschen mit psychischen Problemen.
Und der Sozialpsychiatrische Dienst hilft den Familien von diesen Menschen.
Rechts-Grundlage
Paragraph 18 Gesetz über Hilfen und Schutz-Maßnahmen für psychisch Kranke in Nieder-Sachsen
Die kurze Form ist: NPsychKG.