Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner legt seine Eier in den Kronen älterer Eichen ab.
Ab Mai schlüpfen die Raupen, die Brennhaare entwickeln, die bei Kontakt allergische Reaktionen auslösen können.
Besonders das Entfernen von Gespinstnesten oder durch den Wind verbreitete Partikel stellen eine Gesundheitsgefahr dar.
Die größte Gefahr besteht von Mai bis Juli.
Zuständigkeit
Bedroht der Eichenprozessionsspinner die Gesundheit der Bevölkerung im öffentlichen Raum (Wohngebiete, Parks, Straßengrün), sind die kommunalen Ordnungsbehörden der Gebietskörperschaften (Stadt Gifhorn, Stadt Wittingen, die Samtgemeinden des Landkreises Gifhorn und die Einheitsgemeinde Sassenburg) zuständig.
Bei Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig.
Symptome bei Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner
Allergische Reaktionen können aufgrund des Nesselgifts auftreten und fallen unterschiedlich aus.
Zunächst entwickelt sich meist ein lokaler Hautausschlag, eine sogenannte Raupendermatitis. Sie äußert sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen. Später bilden sich häufig Quaddeln am ganzen Körper.
Werden die winzigen Härchen eingeatmet, kann es zu Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut sowie Bronchitis, schmerzhaftem Husten und eventuell zu Asthma kommen.
Die Bindehaut des Auges reagiert mit Entzündungen auf das Gift.
Es können auch Schwindel, Fieber und Müdigkeit auftreten.
Im Einzelfall kann es auch zu allergischen Schockreaktionen kommen.
Betroffene sollten einen Arzt aufsuchen und sich gegen die Symptome behandeln lassen.
Gefährdungsbereiche
Gefährdungsbereiche für Erwachsene und Kinder sowie beruflich exponierte Personen (beispielsweise Waldarbeiter, Brennholzwerber, Arbeitskräfte von Landschaftspflegebetrieben, Autobahn- und Straßenmeistereien) sind:
- Schulen
- Kindergärten
- Freizeitanlagen (Sportplätze, Schwimmbäder, Campinganlagen)
- Straßen
- Park- und Rastplätze
- begrünte Siedlungsbereiche
- Wälder
So können Sie sich schützen
- Meiden Sie die befallenen Gebiete und abgesperrten Bereiche
- Bedecken Sie alle Körperflächen (Nacken, Hals, Arme und Beine) beim Aufenthalt in befallenen Gebieten
- Berühren Sie Raupen und das Gespinst nicht
- Vermeiden Sie jeden Kontakt
- Setzen Sie sich in der Nähe von befallenen Bäumen nicht ins Gras oder auf den Boden
- Wechseln Sie nach Kontakt mit den Raupenhaaren sofort die Kleidung und führen dann Duschbad und Haarwäsche durch
- Kleidung bei 60 °C mit viel Wasser waschen, um das Nesselgift der Raupenhaare zu vernichten / auszuspülen
- Verzichten Sie auf Holz-, Ernte- oder Pflegemaßnahmen an Bäumen, solange Raupennester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind
Eichenprozessionsspinner auf Privatgrundstücken
Bei Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig.
Die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner sollte über eine Fachfirma erfolgen.
Die Kosten für eine Bekämpfung muss der Eigentümer tragen.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.
Adressen von Bekämpfungsfirmen erhalten Sie in der Übersichtliste der Bekämpfungsfirmen.
Durch Insektenförderung steigt die Anzahl der natürlichen Feinde des Eichenprozessionsspinners im Garten und Landschaft. Es ist eine nützliche Hilfe bei der Eindämmung des Eichenprozessionsspinners.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Übersichtsliste Insektenförderung.
Hinweis: Wenn Sie als Firma oder Gewerbetreibender auch eine Bekämpfung vom Eichenprozessionsspinner anbieten und noch nicht auf dieser Liste sind und dort auch erscheinen möchten, dann teilen Sie dieses uns bitte unter landkreis@gifhorn.de mit.