Infektionshygienische Überwachung


Die infektionshygienische Überwachung zielt darauf ab, die Einhaltung von Hygienevorschriften in bestimmten Einrichtungen zu überprüfen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.

In welchen Einrichtungen erfolgt die Überwachung?

Die infektionshygienische Überwachung erfolgt in

  • Gemeinschaftseinrichtungen, wie
    • Kindergärten
    • Schulen
    • Alten- und Pflegeheime
    • medizinischen Einrichtungen
      • Krankenhäuser
      • ambulant operierende Einrichtungen
      • Dialyseeinrichtungen
      • Rettungswachen
  • Arztpraxen
  • Praxen sonstiger Heilberufe
    • Heilpraktiker-Praxen
    • Geburtshäuser
    • Podologen
  • öffentlichen Bädern
  • sonstigen Einrichtungen
    • Tattoo- und Piercingstudios
    • Fußpflegeeinrichtungen

Gebühren

Es können Gebühren gemäß Nr. 49.1.12 der Allgemeinen Gebührenordnung anfallen.

Rechtsgrundlage