Haushalt und Schulbudgets
Zur Erfüllung der Schulträgeraufgaben ist die Planung, Ausführung und Kontrolle der finanziellen Mittel erforderlich. Diese Aufgaben werden von der Haushaltssachbearbeitung wahrgenommen. Der Haushalt des Fachbereichs Schule enthält beispielsweise Mittel für die Ausstattung der kreiseigenen Schulen, die Schülerbeförderung, Sportförderung und gesetzliche Ausgleichzahlungen für die Gebietskörperschaften.
Auf Grundlage des § 111 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) werden den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn Mittel für die schulrelevanten Sachausgaben nach § 113 NSchG bereitgestellt. Die von Vertrauen geprägte Übertragung von Kompetenzen und Verantwortung auf die jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleiter soll die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger weiterhin verstärken und vertiefen. In diesem Zusammenhang werden die folgenden Instrumente genutzt:
Budgetierungsvereinbarung
Die Budgetierungsvereinbarung bildet einen Handlungsleitfaden zur Verwendung der seitens des Schulträgers bereitgestellten Mittel für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen im Ausstattungsbereich, der Systembetreuung sowie der sonstigen laufenden Unterhaltung der Schule. Bestehend aus Zuständigkeitszuordnungen, rechtlichen Regularien, Gestaltungsspielräumen der Schulen, Schnittstellen mit der Verwaltung sowie Regularien zur Mittelverwendung bildet die Budgetierungsvereinbarung ein elementares Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger und den Schule sowie eine schulformübergreifende Standardisierung.
Standortentwicklungsgespräche
Die Standortentwicklungsgespräche thematisieren vor allem die langfristigen Angebote und Bildungszweige der Schulen. Investitionen in den Aufbau und die Infrastruktur der Schule, sowie die individuelle Entwicklung der einzelnen Standorte werden hier besprochen und weiterentwickelt.
Jahresinvestitionsgespräche
Jährlich finden mit den einzelnen Schulen Jahresinvestitionsgespräche zum investiven Schulbudget und zu geplanten Einzelmaßnahmen statt. Hierbei wird die Umsetzung der durch die Schulen eigenverantwortlich bewirtschafteten Mittel kommuniziert.
Durch die verbessere Kommunikation kann darüber hinaus die Höhe der Schulbudgets (Wiederbeschaffung, Ersatz, Ergänzung) bedarfsgerecht evaluiert und berechnet werden.
Bauunterhaltungsnachweise
In den Gesprächen zur Bauunterhaltung finden Begehungen an den verschiedenen Schulstandorten statt, wobei die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Schulen werden in diesen Gesprächen informiert, welche Maßnahmen im laufenden Jahr umgesetzt werden sowie zukünftig in Planung sind.
Ansprechpartnerin Budgetierungsvereinbarung & Haushalt:
Frau Tina Jung: Detailseite
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