Sachkostenerstattung und -erhebung
Für die Beschulung auswärtiger Schüler an seinen Berufsbildenden Schulen erhebt der Landkreis Gifhorn Sachkostenerstattungen gem. § 105 NSchG von den auswärtigen Schulträgern. Ebenso hat der Landkreis Gifhorn für seine eigenen Schüler/-innen, die auswärtige Schulen besuchen, Sachkostenerstattungen an die auswärtigen Schulträger zu leisten.
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